Druckschrift 
2 (1837)
Entstehung
Seite
892
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Anhörung der Gegenparthei, so durfte (i3. tit. art. 39) dieParthel, die cs angestellt hatte, (unter Nichtigkeitsstrafe) keinneues Gesuch um Cassation einreichen, selbst wenn sie auchneue Gründe vorbrachte. Uebrigrns konnte man auch gegendie Urtheile des Staatsraths selbst Cassation einlegen (6. I.k. xag. 2631: auch durch die Gründe, aus welchen man diereyuvte virile anstellcn konnte, war es erlaubt dagegen anzu,gehn. Man mußte sie indessen nicht in der Form der letzter«,sondern derjenigen der Cassation Vorbringen*) **).

Was noch die hinterlegte Brüchte (amen3e) (S. 889) be-trifft, so hing das Schicksal derselben nicht allein von der An-nahme oder Verwerfung der Cassation, sondern in dem letzte»Fall auch von der Art des Urthcils ab, wodurch sie verworfenward. Erfolgte dieses, ohne daß die Gegenparthei gehört wor-den, so war (ist. tit. art. 25) die hinterlegte Brüchte (v. 150oder 75 Livres) dem König dem vollen Recht nach (art. 37)verfallen. Ward aber das Cassationsgesuch durch ein kontra-diktorisches Urtheil verworfen, so mußte (. tit. art. 35) dieunterliegende Parthei dem König das doppelte der hinterlegtenSumme***) und noch überdem den einfachen Betrag derselben?)der Gegenparthei bezahlen, wobei indessen die hinterlegte Summeselbst als ein Theil angerechnet ward. Die Brüchte konnteüberdem (srt. 35) nach Umstanden auch noch erhöht werden??).

*) Ueberhaupt durfte man ftkögl. 3. 0. lere part. lit. X.srt. 5) wenn einmal über ein Gesuch durch ein Urtheil desStaatsraths entschieden war, dasselbe Gesuch unter Nich-tigkeits-Strafe nicht noch einmal Vorbringen.

**) 13. tit. srt. 24.k^n prove3ant au jugesivnt 3os 3e-rnsn3es en vassation kormevs vontrv 3es srrets 3u eon-seil, on sura regar3 aux ruo^ens 3e regnete virile,s'il ^ eebet z lesguels au3it vas seulement, pourrontetre proposes pour rno^en 3e vassation, «ans gue lesParties puissent pren3rv la voie 3e I» reguetv virilecontre Ies3its arretr."

***)300 oder 150 Livres.

?) 150 oder 75 Livres.

??) Die ältere Gesetzgebung (vor der Revolut.) in Beziehungauf diese Brüchte hat vielfach gewechselt. M. s> Merlinliepert. art. vassation § V-