gesucht sowohl in Civil« als Criminalsachen, über die Gesuche umRevision der Criminal-Prozesse, über die Gesuche, daß zwei vonzwei verschiedenen Gerichtshöfen in letzter Instanz erlassenenUrtheile als widersprechend erklärt würden (äemsnste, ea con-trsietel; eben so über alle Syndikats - Klagen gegen die Mit,gliedcr der höchsten Gerichtshöfe (cours souversinos). Auchdie Appellationen gegen die Urtheile, welche die Intendantenoder die Königl. Jagd - Kapitaine erließen, gehörten vor dengeheimen Rath. In den hier zuletzt genannten Fällen vertratderselbe die Stelle eines gewöhnlichen Appellations - Ge«richts. Er entschied die Hauptsache, d. h. die eigentlich
zwischen den Partheien obschwcbende Streitfrage in letzter In-stanz. Dieselbe Bcfugniß stand ihm zwar streng genommen inallen eben genannten Sachen zu, die aus irgend einer Ursache oderVeranlassung bei ihm anhängig gemacht wurden. Allein in derRegel machte er von dieser Befugniß keinen Gebrauch, sondernbegnügte sich, die Sache an einen andern geeigneten Richterzu verweisen. — Unter allen Gegenständen, worüber der Staats,rath zu entscheiden hatte, waren Cassations-Gesuche* *) diewichtigsten, und die auch für die jetzige Gesetzgebung noch dasmeiste Interesse darbieten. Wir wollen daher die Grundsätzewelche bei dem Staatsrath darüber angenommen waren**),kurz erklären; wobei wir, um keinen Zweifel an der Richtigkeitunserer Behauptungen übrig zu lassen, theils dem Text der Ge«setze selbst, theils einem ganz unverwerflichen Gewährsmannnämlich dem Kanzler D'Agueffeau***) folgen werden. — Nach«
zur Schlichtung dieser Streitigkeiten an die gewöhnlichenRichter. Nachdem diese geschlichtet waren, entschied erdann über den Einspruch gegen die Ausfertigung des Be-stallungsbriefs (Opposition SU titre), worüber kein anderesGericht zu erkennen befugt war.
*) Den größten Theil der Beschäftigungen des geheimen Rathsmachten Entscheidungen über Evokations - Gesuche und überdie Conflicte aus 6. s. I. U. psx. 33.
**) Der vierte Titel des ersten Theils d. k. ä. 6. handeltganz insbesondere von der Cassation.
***) In dem oben (S. 882 *) angeführten Commentar». l. R. 6.