Druckschrift 
2 (1837)
Entstehung
Seite
883
Einzelbild herunterladen
 

Die Befugnisse des geheimen Raths erstreckten sich, wennman die Ernennung der gerichtlichen Beamten abrcchnet, aufdie gesammte Verwaltung der Justiz, in so fern die-selbe nämlich von dem Sou verain unmittelbarausgeht, oder ausgehen muß. Insbesondere entschiedderselbe über alle Gesuche um Abberufung einer Sache voneinem Gerichtshof wegen zu naher Verwandtschaft der Richter,eben so über die Schlichtung der Eonflicte zwischen zwei Ge-richtshöfen, oder auch zwischen zwei Gerichten, wenn diese nichtunter dem nämlichen Gerichtshof standen, über alle Einsprüche,welche gegen die Versiegelung dcr Bcstallungöbriefe (su soesu äosProvision» ä'-in oklioe)*) erhoben wurden, über alle Cassations-

*1 Schon (Th. I. S. 620 folg.) ist von der Art, wie inFrankreich die richterlichen Stellen besetzt wurden, undinsbesondere von der zuletzt ganz allgemein eingeführtenVerkäuflichkeit derselben geredet worden. S. 632 ist nochnäher bemerkt, daß bei dem Verkauf einer jeden Stellezwei Acte gemacht wurden, wovon der eineeonust <lovento", der andere,,prooui atio resi^nsnäum^hieß. DerAnkäufer der Stelle erhielt indessen den Besitz derselben,(das Recht, sie auszuüben und die Emolumente zu beziehn)nur durch das Königl. Patent, welches von dem Siegel-amt ausgefertigt ward. Diejenigen, welche ein Recht audie Stelle- oder irgend ein Interesse dabei zu haben glaub-ten, daß demjenigen, der dieselbe nachsuchte, das Patentnicht ansgefertigt würde, legte deshalb bei dem geheimenRath Einspruch ein. Zuweilen hatte dieser Einspruch zumZweck, daß dem Bittsteller das Patent gar nicht- oderwenigstens nicht in der Form, wie er es verlangte, aus-gefertigt würde. Zuweilen machte aber derjenige, der denEinspruch einlegte, nur seine Rechte auf die auS dem Ver-kauf der Stelle eingehende Summe geltend. Der ersteEinspruch hieß Opposition SU title, der zweite Oppositionpour äenioi-s oder SU seesu. Bei dem Zweiten wardzuweilen das Patent, jedoch nur unter gewissen Beschrän-kungen ausgefertigt. Ueber das ganze Geschäft fand vordem Staatsrath ein förmliches Verfahren statt, wovon derzweite Titel des ersten Thcils des roglomont clu oonsoilv. I. 1738 svo I'opposition SU titrvl näher handelt.Sehr häufig hing die Gültigkeit dieses Einspruchs »on denRechten und Hypotheken ab, die auf der Stelle lagenu. s. f. Der Staatsrath verwies alsdann die Partbcien

56 *