Druckschrift 
2 (1837)
Entstehung
Seite
880
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Geschäft dieser Abtheilung bestand in dem Erkenntniß über allezwischen zwei Partheien streitigen Sachen, die entweder ihrerNatur nach, oder wenigstens den bestehenden Gesetze» und Ge-bräuchen nach, nur von dem Souverain entschieden werden kön-nen, oder worüber derselbe sich auch mißbräuchlich die Entschei-dung augemaßt hatte oder anmaßte. Aus dieser kurzen Andeu-tung ersieht man, daß die Attributionen dieser Abtheilung mitdem Gegenstand dieser Schrift in dem innigsten Zusammenhangstehn, so daß wir bei der Erklärung der Zusammensetzung unddes Geschäftsgangs derselben Etwas umständlicher seyn müssen.

Der König pflegte in dieser Abtheilung seines Staatöraths(wenigstens in den letzten Zeiten) nicht selbst den Vorsitz zuführen, sondern er ließ sich durch den Kanzler vertreten. BeiAllem dem wurden die Entscheidungen auch dieser Abtheilung,eben so wie alle des Staatsraths, als vom König unmittelbarausgegangen angesehn. In dem Sitzungs-Saal befand sichein besonderer Lehnstuhl für den König, und Alles war so ein-gerichtet, als ob derselbe gegenwärtig wäre. Die Sitzung fandauch nahe bei seinem Kabinet Statt, so daß er, wenn es ihmbeliebte, sogleich in dieselbe eintreten konnte.

Die Zahl der Mitglieder dieser Abtheilung war größer alsdie der übrigen. Außer dem Kanzler, welcher als Präsidentderselben anzuschn war, hatten die Staatösecretaire, der Gene-ral-Controleur und die Intendanten der Finanzen, so wiesammtliche Staatsräthe Sitz und Stimme darin. Dasselbegilt von den Requetcnmeiftcrn, denen zuletzt ohne Ausnahmeeine entscheidende Stimme (voix stelibör-stivol zustand.Ihr Hauptgeschäft bestand indessen darin, die Sachen zuinstruiren und den Bericht darüber abzustatten. Wegen dergroßen Achtung, welche in Frankreich die Klerisei von jehergenoß, durften die beiden Agenten derselben ebenfalls denSitzungen des geheimen Raths beiwohnen. Sie konnten sogarverlangen, daß Sachen, wobei die Interessen ihres Corpsgefährdet werden könnten, che sie dem geheimen Rath vorgetra-gen wurden, ihnen zur Einsicht und Acußerung mitgetheiltwürden. Sie wohnten indessen den Sitzungen des Staatsrathsnur bis nach Abstattung des Berichts über die Thatsache undüber die Gründe der Parthcien bei, worüber sie ihre Bemerkungen