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bezeichnet« Person auf Lebenszeit den Titel eines Staatsmini-stcrs (ministre 6'örgt) erhielt, wenn sie auch aufhörte denSitzungen ferner beizuwohnen.
II. Die Abtheilung für die Depeschen (oonseil stes äe-peolles) war diejenige, worin alle auf die innere Verwaltungbezüglichen Gegenstände bcrathen und entschieden wurden. DerName scheint daher gekommen zu scyn, weil alle Entscheidun-gen, die von dieser Abthcilung ausgingen, in Form von De-peschen durch Briefe, welche einer der Staatssecretaire Unter-zeichnete, gegeben wurden. Auch in dieser Abtheilung führteder König unmittelbar den Vorsitz. Mitglieder derselben warender Kanzler, die Staatssecretaire und der General - Controlleurder Finanzen. Auch die Staats-Minister hatten Sitz in dieserAbthcilung, eben so wie die Staatsräthe, die der König be-stimmte, um den Sitzungen derselben beizuwohnen.
II I. Die Abtheilung für die Finanzen (oonseil ro^al äesllnsnoes). Alles, was auf die Verwaltung der Finanzen, dieEinkünfte der Krone, die Königl. Pachtungen u. s. f. Bezughatte, ward in dieser Abtheilung*), und zwar unter dem Vorsitzdes Königs bcrathen und entschieden. Auch über die Streitig-keiten der Königl. Pächter ward in derselben bestimmt. Mit-glieder dieser Abthcilung waren der Kanzler, der Gencral-Controleur der Finanzen, die Staatsminister und diejenigenStaatsräthe, welche der König näher bestimmte. Der General-Controlcur der Finanzen hatte den Vortrag in allen Sachendieser Abtheilung.
IV. Die Abtheilung für den Handel (oonseil royal steoommoroo). Zu derselben gehörte Alles, was auf den innernund äußern Handel des Reichs Beziehung hatte. Mitgliederdieser Abtheilung waren der Kanzler, der Staatssecretair, zudessen Departement der Handel gehörte, ein Staatsrath, welcherdie Sachen untersuchte, ehe sie der Abthcilung vorgelegt wur-den, und alle übrigen Mitglieder des Staatsraths, die derKönig für gut fand hinzuzurufcn.
V. Die Abtheilung für Partheisachen (oonseil stes Par-ties), auch der geheime Rath (oonseil xrive) genannt. Das
*) Auch die Appellation von den Aussprüchen des Prison-Gcrichts ging dahin (S. 583).