Druckschrift 
2 (1837)
Entstehung
Seite
878
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Teeret der Constituirendcii vom 6ten und 7ten September 1790ihre Eristenz verloren.

Nach Einsetzung des großen Staatsrathö setzte Earl derachte seinen eigentlichen Staatsrath von neuem, und zwar deralten Sitte gemäß, aus einer kleinen Anzahl von Personen zu-sammen. Ludwig der eilfte hatte denselben in zwei Abtheilun-gen oder Sitzungen (sesnco8) getheilt, welche Franz der Erstei. I. 1526 wieder zu einem Staatsrath vereinigte. Heinrichder Zweite trennte ihn wieder in zwei Abtheilungen, und unterLudwig dem I3tcn gab es dieser Abtheilungen sünf, so wie inden letzten j Zeiten. Alle diese Abtheilungen machten indessennur Einen Staatsrath unter dem Vorsitz des Königs aus.Der König berief nach Gutdünken jedes Mitglied zu denSitzungen der einen oder andern Abtheilung, so wie auchdie Mitglieder aller Abtheilungcn ihren Rang durch einandernach dem Tag ihrer Eidesleistung hatten. Man unterschieddie Staatsräthe in geistliche (oonseillers st'oAlise) , adelicheund gelehrte (clo i-obs)*). Die geistlichen und adclichenwaren das ganze Jahr hindurch im Dienst. Von den gelehrtenRathen diente aber nur ein Theil das ganze Jahr hindurch,und die andern nur Semesterweise. Die erster» wurden ordent-liche Staatsräthe (oonseillers vräinaires) genannt. Die fünfAbthcilungen (oder Räthe, oonseils wie man sie nannte), wor-aus der Staatsrath in den letzten Zeiten bestand, waren

I. Der eigentliche Staatsrath oder der Rath für die aus-wärtigen Angelegenheiten (consoil r>68 gkkaires vtrsngeres),auch oonseil cl'eri bgut genannt. Dieser Name schon bezeichnethinreichend den Wirkungskreis dieser Abtheilung, worin der Königallezeit selbst den Vorsitz führte. Ein Staatssecrctair, welcherdas Departement hatte, erstattete darin dem König Berichtüber den Zustand der Angelegenheiten. Nur wenige sehr aus-gezeichnete Personen genossen die Ehre, diesen Sitzungen beizu-wohnen. Der König ließ diejenigen, deren Rath er in dieserHinsicht zn vernehmen wünschte, benachrichtigen, daß sie sichbei der Sitzung dcS Staatsraths über die auswärtigen Ange-legenheiten cinfinden sollten; durch welche Benachrichtigung die

*) In dem Ulnsnsclr Ho)-3l wurden die einen unter dem

Titel: conseillers oräingires, und die andern unter dem;

conseillors sernestros aufgcführt.