Druckschrift 
2 (1837)
Entstehung
Seite
877
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gen Beamten (die Präsidenten, General-Advokaten und Räthe)nur scmesterweise dienten, welches von der ersten Entstehungdieses Collegiums herrührt*). Nur bei der Aufnahme einesBeamten, oder wenn über irgend einen Disciplinarpunkt, derdas ganze Collegium betraf, verhandelt werden sollte, versam-melten sich beide Semester.

Der große Staatsrath hielt seine Sitzungen nicht im Ju-stiz-Pallast, sondern der Ort seiner Versammlungen hat oftgewechselt und war i. I. 1787 und (wahrscheinlich bis zur Re-volution) im Louvre. Derselbe pflegte sich bei den öffentlichenCcremonien nie im Ganzen (er, corp») einzufinden, doch sendeteer bei Gelegenheit eine zahlreiche Deputation, um dem König,der Königin, den Prinzen und Prinzessinnen, sowie der Königl.Familie seine Ehrfurcht zu bezeigen, Weihwasser auf die Leichender Verstorbenen zu sprengen u. s. w.

Seit der ersten Errichtung dieses Collegiums bestand einegewisse Eifersucht zwischen demselben und dem Parlament.Schon den 16ten Februar 1497 machte der damalige Präsidentdes Parlaments Vorstellungen gegen die Errichtung des großenStaatsraths, welche indessen fruchtlos blieben. Den 13tenJunius 1499 erschien endlich, um das Parlament zu beschwich-tigen, eine Königl. Erklärung, nach welcher dem Parlamentder Rang vor dem großen Staatsrath ertheilt ward, und zu-gleich seine Mitglieder in demselben Sitz nehmen durften.Die Eifersucht**) zwischen beiden Corporationen erhieltsich indessen bis zur Revolution, wo beide durch dasselbe

*) In der Urkunde v. I. 1497, wodurch Ludwig der 12te dieErrichtung des großen Staatsraths bestätigte, wird alsGrund dieses halbjährlich abwechselnden Dienstes ange-führt. ,,^6n Hn'gprös svoir 8orvi 8ix mois en gmbss-vH gutres comini88ions ä enx ssux vor^eiller^säonnee8 psr Io Ü8 retourns88ent serrir su grsoä-V 0086 ll."

**) Nirgends spricht dieselbe sich stärker aus als in folgenderSchrift, die gewiß irgend ein Parlaments-Mitglied zumVerfasser hat. jnri8prnclence llu Orsnä-6on8eil

exsminöe äk>N8 Ie8 Ngximö8 än Konsums. Ouvrggspieeieux. 2 tom. 8". Avignon 1775 " Es ist unmöglichhier einen Auszug daraus mitzutheilen.