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2 (1837)
Entstehung
Seite
876
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sachen zustand, welche als Jncidentpunkte der bei ihm anhängigenProzesse vorkamen*). Endlich ging die Appellation von derVogtci des Pallastes in Civilsachen ebenfalls an den großenStaatsrath. Der Geschäftsgang bei demselben war dembei dem Parlament fast durchaus gleich; nur war der Ge-brauch des commissarischen Prozesses bei dem großen Staats-rath häufiger. Derselbe hatte eben so wie das Parlament seineöffentlichen und seine geheimen Sitzungen, auch besondereSitzungen für die Instruktion der Sachen u. s. f. Der eigent-liche Chef desselben war der Kanzler von Frankreich, alleinin den letzten Zeiten wohnte dieser nur äußerst selten denSitzungen bei, und überließ seine desfallsigen Verrichtungenfast gänzlich dem ersten Präsident. Außer dem Kanzlerund ersten Präsident bestand der große Staatörath in denletzten Zeiten noch aus acht Präsidenten, einer großen Menge(etwa 54)**) Räthe, wozu noch einige Ehrenräthe (oon8oiller8ä'bonneur) und Titular-Räthe ***) (conreillors bonorsires)kamen (M. s. S. 3 *). Zwei von den Räthen waren zugleichGroßberichterstatter (grsnä rgppooteurs) bei der großenKanzlei, wo sie über die auszufcrtigenden Kanzlei-Briefe be-richteten, und den Rang nach den Requetenmeistern hatten. Dergroße Staatsrath hatte übcrdem einen General-Prokuratornebst mehreren Substituten, zwei General-Advokaten, einenObergerichtschreiber (Fr-efLer-en-obek) nebst mehreren Gcricht-schreibern und Königl. Sekretarien, mehrere Huissiers, Advo-caten, Anwälte u. s. f.

Bei dem großen Staatsrath fand dieselbe Sonderbarkeitwie bei mehreren andern Collegien Statt, daß nämlich, denersten Präsident, den General-Prokurator nebst seinen Substi-tuten und den Obergerichtschreiber abgerechnet, fast alle übri-

*) Es gab sogar in Paris einen eigenen Platz (l?Isoo äe Iscr-oix-tlu-Vrsboil'), wo die von dem großen Staatörathausgesprochenen Criminal-Urthcile vollstreckt wurden.

**) Die Zahl der Beamten (Präsidenten, Räthe u. s. s ) beidem großen Staatsrath und selbst die Competenz desselbenhat mehrfach gewechselt.

***) Alters - Räthe.