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2 (1837)
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5) über alle Streitigkeiten, welche zwischen den Officicrcn derArmee und den Waffenschmieden wegen ihres Geschäfts entstanden;

6) über alle Eontracte, die in Beziehung auf die Stellender Marschalls-Vögte (prövüts ävs msröclisux) geschloffenwurden, so wie über den gerichtlichen Verkauf dieser Stellen.

7) über den gerichtlichen Verkauf der Güter derjenigen, diedurch einen Ausspruch des Marschalls-Vogts (^>sr jugemeatxrevötsl) verurthcilt waren.

Die Gerichtsbarkeit dieses Tribunals erstreckte sich durchganz Frankreich. Auch durften die bei demselben angestelltenGcrichtsdiener *) ihre Functionen durch das ganze Reich aus-üben. Da es indessen den Beamten des Gerichts unmöglichwar, über alle in dem Gebiet von Frankreich vorfallende Fälleselbst zu entscheiden, so hatten sie in den verschiedenen Provinzenin Criminalsachen ihre Stellvertreter, die Marschalls-Vögte**),worüber schon im ersten Theil gesprochen worden. Die letzter»selbst mußten sich beim Antritt ihres Amts bei dem Gericht deSKronfeldherrn aufnehmen lassen, unter welchem sie auch inBeziehung auf alle ihre Dienstvergehn standen.

Die Marschälle von Frankreich bildeten überdem noch eineigenes Ehrengericht, an welches alle Adeliche, die von Andernihres Standes in ihrer Ehre angegriffen wurden, sich wendenkonnten, um die ihnen gebührende Genugthuung zu erhalten.Der Zweck bei Einsetzung dieses Gerichts war, den Zweikämpfen,die oft wegen unbedeutender Worte zwischen Edelleutcn vor-fielen, ein Ziel zu setzen. Die barbarische Sitte, nicht alleinEhrensachen, sondern auch alle Arten von Klagen und Ansprüchendurch den Zweikampf zu entscheiden, ist so alt als die Fränki-sche Nation selbst. Als nach und nach der Charakter derselben

*) Drei dieser Gerichrsdiencr versahn den Dienst in den Sitzun-gen (Pulsier» - suclioiiciei's). Die übrigen, welche durchganz Frankreich zerstreut waren, wurden bllissiers-ai-obers,

sl-vlior-8 - I,uis8iei-8 , srcder, -Zsrlle8 , Inii88ior8 - 80rZen8ro^sux et cl'srmes genannt-

**) Ganz die nämlichen Verrichtungen und Befugnisse, wiediese Marschallsvögte, hatten die unter den Namen Viee-LgiIIi8, Viee-8enöelisux, l,ieutensn8 eriminel8 sie robv

vourte, cliovslierz cku §uet bekannten Beamten.

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