rung eine neue Bestimmung und Eintheilung der Diocesen- undeben so von den Bischöfen eine neue Eintheilung der Pfarreienangeordnet werden. Seine Heiligkeit erkennt in dem erstenConsul alle Rechte und Privilegien, welche die ehemalige Re-gierung bei Ihr genoß. — Die organischen Artikel enthaltenaußer einer Menge von Maßregeln znr Ausführung des Kon-kordats eine Wiederholung der alten Freiheiten der Gallicani-schen Kirche, daß (Art. 1) keine Bulle, kein Breve, Rescriptu. s. f. des Papstes oder der Römischen Curie*), eben so kein
*) Der erste organische Artikel, der hiervon spricht, nimmtselbst die Rescripte der Pönitcntiarie nicht aus, wiedieses unter der alten Regierung der Fall war. DieGeistlichkeit nahm indessen an, daß dieses in der Eile über-gangen nforden und sich von selbst verstehe. Die geistlicheCommisston, welche i. d. I. 1809 , 1810 bei Gelegenheitder Streitigkeiten von Napoleon mit dem Papst versam-melt ward, hob diesen Punkt besonders hervor. (M. s.1.6s gustre (lonvorcl^ts psr kl. Oe krsät rom. III. p.
369). Der Kaiser gab auch diesen Vorstellungen Gehör,und erließ den Wien Februar 1810 ein Decret (Vo8en.tom. X. p. 526), wodurch, dem alten Gebrauch gemäß,die von der Pönitcntiarie ausgehenden Schreiben und Akten-stücke, welche das (oi-um inteinuM (kor iokorieur) beträ-fen, von der Vorschrift des Art. 1 ausgenommen wurden.— Wir bemerken hier noch nachträglich zu dem S. 751,752 Gesagten, daß auch nach der alten Gesetzgebung dieBeschlüsse der allgemeinen Concilien Ln Frankreich nichtanders als mit obrigkeitlicher Erlaubniß verkündigt werdendurften. Diese Beschlüsse konnten nämlich außer den Dog-men , über deren Bestimmung die Regierung sich durchauskein Recht anmaßte noch anmaßen konnte, auch noch Ge-setze und Regeln, die sich auf die Disciplin bezogen, ent-halten. Unter diesen letzter», auf welche sich bekanntlichdie Unfehlbarkeit der Kirche nicht erstreckt, konnte es Einigegeben, welche die Rechte des Königs und der GallicanischenKirche beeinträchtigten. Darum war ganz insbesondere,ungeachtet der wiederholten Bemühungen vieler Mächtigen,das Concilium von Trident in Frankreich nie verkündigtworden. Die Französische Kirche unterwarf sich zwar denBestimmungen desselben, welche das Dogma betreffen:Allein sie nahm mehrere Disciplinar-Bestimmungen nichtan. M. s. liossuet Oekonse <1. I. äoolsrat. 3. l)IorZö 3.Ifrsnbe tom. I. p. 54, 565, 566.