Beschluß einer Synode oder eines allgemeinen Conciliums ohneAutorisation der Regierung verkündigt werden- und daß (Art. 2)ohne diese Autorisation kein Legat seine Functionen antreten darf;daß (Art. 24) diejenigen, welche bestimmt werden um in denSeminarien zu unterrichten, sich verpflichten müssen, die viervon der Versammlung der Französischen Geistlichkeit». I. 1682aufgestellten Sätze (M. s. S. 775) zu lehren; daß (Art. 6) imFall des Mißbrauchs der geistlichen Gewalt der Recurs an denStaatsrath statt finde u. s. f. — Das Konkordat spricht mitkeiner Silbe weder von der Gerichtsbarkeit der Bischöfe, nochvon der geistlichen Gerichtsbarkeit überhaupt, welche auch mitden Grundsätzen des neuen Staatsrcchts der Republik durchausunvereinbar?gewesen wäre. Nach dem 15ten organischen Ar-tikel sollen indessen die Erzbischöfe über die Klagen gegen dasBetragen und die Entscheidungen der Bischöfe erkennen. — Der56te und57tc organ. Art. bestimmt noch, daß auch in allen geistli-chen Acten der damals noch bestehende republikanische Calender(oslenärier äö^uinoxe) beibchalten, den Tagen (Wochen-tagen) jedoch ihr alter Name gegeben und der Sonntag füralle öffentlichen Beamten der Ruhetag seyn soll. Um Alles,was die Religion in Frankreich betraf, vollends in Reine zubringen, ernannte der Papst (im August 1801) den KardinalJoh. Baptist Caprara*) zu seinem Legaten bei dem ersten Con-sul, welcher auch bald verschiedene Bullen über die Bestätigungdes Koncordats*), über die Bestimmung und Bcgränzung derDiocescn**) und einen sogenannten Jndult über die Verminde-rung der Festtage***) verkündigen ließ.
*) Dosen, torn. X. p. 454-
**) Dosen, ibiä. x. 467. Frankreich ward durch das Konkor-dat in zehn Erzbisthümcr und 50 Bisthümcr getheilt. DieErzbisthümer waren 1) Paris; 2) Mecheln (iVIslines)
3) Besanoon; 4) Lyon; 5) Air; 6) Toulouse; 7) Bor-deaux; 8) Bourges; 9) Tours; 10) Rouen.
***)Deson. tarn. X. p. 490. Sie wurden außer den Sonn-tagen auf vier (Christtag, Christi Himmelfahrt, MariäHimmelfahrt und das Fest aller Heiligen) beschränkt. —Das Fest Mariä Himmelfahrt (I'assomption 0o Is 8teviorgo) fällt auf den 15tcn August. Es wird auch notro-