Staues) ablegte, aufgehoben, und den Mitgliedern derselbe»,sowohl männlichen als weiblichen Geschlechts, erlaubt, ihre Klö-ster zu verlassen. Für ihren Unterhalt sollte durch ein besonderesGesetz gesorgt werden, welches schon den 19ten und Men Febr.desselben Jahrs erschien. Für diejenigen Geistlichen, welche vondieser Erlaubniß keinen Gebrauch machen wollten, sollten unver-züglich Häuser angewiesen werden, wohin sie sich zurückziehnmüßten. Das Decret v. 20ten Febr. 1790 (vosonidill. p. ZU)erklärte die Geistlichen, die aus den Klöstern gingen, für un-fähig zu succedircn. Selbst durch Geschenke unter Lebendenund testamentarische Verfügungen konnte man ihnen nur Pen-sionen und Renten auf Lebenszeit verleihen. Wenn sie sichindessen bei einer Erbfolge nur mit dem Fiscus in Concurrenz be-fanden, so erbten sic (Art. 2) vorzugsweise vor diesem. Den12ten Juli*) 1790 erschien ferner das vielbesprochene Decretüber den bürgerlichen Zustand der Geistlichkeit (oonsiitutioncivilo clu dor-gs) **), wodurch ihr Loos und ihre Verhältnissezum Staat in allen Punkten definitiv geregelt wurden. Dasselbeist zu weitläufig und es bestand auch nur zu kurze Zeit, alsdaß cs möglich oder nöthig wäre, seinen Inhalt hier umständ-licher mitzutheilcn. Nach dem ersten Titel (Art. 2) ward Frank-reich in zehn erzbischöfliche Bezirke (srionstissemonz motropo-litainz) ***) getheilt. Die Zahl der Bisthümer ward nach derZahl der Departements zu 83 festgesetzt, so daß jedes Bisthum(Art. 1) die nämliche Größe und Ausdehnung wie das Depar-tement hatte. Alle Bisthümer sollten Tit. II. Art. (1 — 3)durch Wahl besetzt werden. Diese geschah nach absoluter Stim-menmehrheit und zwar von denselben Wählern und nach den-selben Formen, die das Dekret vom 22. Deccmber 1789 für dieWahl der Mitgliederder Departements-Verwaltungen vorge-schriebe» hatte. (M. s. den 6ten Abschnitt fast am Schluß.)Der neu Gewählte ward von dem Präsident der Versammlung
*) Vom König bcstät. d. 24ten Aug. desselb. I.
**) Oe86n. tom. X. p. 363.
***) Rouen, Rheims, Besaneon, Rennes, Paris, Bourges,Bordeaux, Toulouse, Air, Lyon.