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2 (1837)
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weltlichen Gerichten (dem weltlichen Arm, su Ki-as söculier)mit der Bitte übergeben, daß man ihm das Leben lasse, umihm Zeit zu gönnen, seine Sünden abzubüßcn. Da indessen dieBiscböfe, ehe sie diese Entsetzung Vornahmen, sich meistens einvorläufiges Erkcnutniß über das ausgesprochene Urtheil anma-ßen wollten, so unterblieb diese vorhergehende Entsetzung vonder pricsterlichen Würde späterhin gänzlich, und die Strafe wardohne Weiteres vollstreckt.

Man konnte sowohl von dem Urtheil des geistlichen- alsweltlichen Gerichts und zwar von jedem besonders appelliren.Die Appellation gegen das erstere Urtheil ging, wie schon obenerinnert worden, von dem Official des Bischofs an den deSErzbischofs u. s. f. Von dem Urtheil des weltlichen Gerichts(der Amtmanuschaft) ging die Appellation an das Parlament.Beide Appellationen wurden gleichzeitig und unabhängig voneinander betrieben. Wenn indessen von dem Urtheil des Offi-cialö wegen Mißbrauchs der geistlichen Gewalt appellirt wor-den, so ward die Entscheidung dieser Appellation abgcwartet,ehe man die andere näher betrieb.

Bei der Leitung der gemeinschaftlichen Untersuchung gegeneinen Geistlichen führte, wie wir ebenfalls schon bemerkt haben, derOffizial gleichsam den Vorsitz. Der weltliche Richter mußte sich indas Local des geistlichen Gerichts begeben, wo der Official dasWort hatte u. s. f. Da indessen, wenn eine solche gemeinschaft-liche Untersuchung Einer Seits dem Parlament angehörte, dieseUnterordnung des letzter« unter die geistlichen Gerichte nichtschicklich gewesen wäre, so mußte der Bischof auf Ersuchen ausden bei dem Parlament eingestellten geistlichen Räthen Einenals Stellvertreter ernennen, welcher mit einem andern weltlichenParlaments-Rath gemeinschaftlich die Untersuchung vornahm.

urtheilte ward mit allen Zeichen seiner geistlichen Würdebekleidet öffentlich vor den Bischof und eine Versammlungder Geistlichkeit geführt. Der Bischof nahm ihm nun einsdieser Merkmale nach dem andern ab, und zwar fing ermit dem an, welches er bei der Weihung zuerst erhaltenhatte u. s. f. Zuletzt ließ er ihm das Haupt scheren, umjedes Merkmal der erhaltenen Tonsur zu verwischen.