Der große Staatsrath, der Steuerhof und Münzhof und fastalle Attributions - Gerichte, wenigstens diejenigen, welche allezeitin letzter Instanz urtheilten sie« oours souversines), machte»auf die nämliche Auszeichnung Anspruch. Da sich bei denselbennicht immer oder wenigstens nicht nothwendig geistliche Mitglie-der befanden, so nahmen sie die Untersuchung gegen einen Geist-lichen allein, und ohne den geistlichen Richter zuzuziehen, vor.
Den geistlichen Gerichten stand gegen Laien in Crimi-nalsachen keine Gerichtsbarkeit zu. Selbst, wenn in einem Cri-minalprozeß gegen eine» Geistlichen ein Laie ein Mitange-klagter war, so ward, wenn es nicht zur Aufklärung der An-klage gegen den Geistlichen nöthig war, die Untersuchung gegenden Laien abgesondert, und einzig von dem weltlichen Richtergeführt. — Es gab indessen einige, im strengen Sinne geistlicheVerbrechen, worüber den Geistlichen auch ein Erkenntniß gegenWeltliche zustand. Sie durften indessen auch in diesen Fällennur die kanonischen Strafen aussprechen, und mußten wegenVollstreckung der härtern Strafen die Angeklagten an die welt-lichen Richter verweisen. Zu diesen Verbrechen gehörte ganzinsbesondere das der Ketzerei. Die geistlichen Gerichte*) erkann-ten indessen, von den ersten Zeiten des dritten Geschlechts an,nur ob der Angeklagte wirklich ein Ketzer sey, worauf danndie weltlichen Richter ihn straften. Nach den Gesetzen Ludwigsdes H. stand auf der Ketzerei der Feuertod.**)
*) Zu den geistlichen Gerichten, welche über die Ketzerei ent-schieden, gehörten durchaus keine andere, als die (gewöhnlichen)der Bischöfe und Erzbischöfe. Die eigentliche Inquisition, ob-schon sie im I. 1204 zuerst in Frankreich, und zwar imsüdlichen Theil desselben, zur Unterdrückung der Albigen-sischen Ketzerei Angeführt ward, hat sich doch gar nichtlange in diesem Lande erhalten; indem theils die Bischöfeihre Rechte standhaft vcrtheidigtcn, theils auch die Großenund das Volk jenes sonderbare Institut nicht wollten.
**) k^skligseni. I. Oiisp. 85. „8o suouns est soupo-
eonneux (suspeet) <lo bouguerie (bouguerio war dieKetzerei der Albigenser (^Ibigeois), die man bald Lugsri,bald LulAsri nannte), la justioo Isis le ckoit xrenäre et