Druckschrift 
2 (1837)
Entstehung
Seite
222
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deutliche Einsicht in die Mittel, deren man sich von je her be-dient hat, um die Scheffcn um ihre Gerichtsbarkeit zu bringen.Wenn sie nämlich ihre Competenz überschritten, oder irgend einschreiend ungerechtes oder partheiisches Urthcil gesprochen hatten,so erkannte das Parlament, wenn an dasselbe appellirt und dasUrthcil reformirt ward, zu gleicher Zeit, daß zur Strafe dieScheffcn ihrer bisherigen Gerichtsbarkeit verlustig seyn und fürdie Zukunft die königlichen Richter damit beauftragt werdensollten. — Im I. 1331 (unter Philipp von Valois) ward einEapitular (Lspiwlarniz) von Toulouse, Franz von Gaurez,von einem dort studircnden Schüler, Aymcrich Bcrenger, tödlichverwundet *). Die Capitularcn verfolgten mit zweihundertMenschen den Thäter und seine Mitschuldigen, verhafteten sie,und führten sic als Gefangene aufs Rathhaus. Sie machtendarauf dem Verenger den Prozeß und sprachen das Urthcil da-hin, daß er an den Schweif eines Pferdes gebunden um dieStadt und bis zu dem Haus des Capitulars von Gaure ge-führt, daß ihm die Hand abgehaucn, und er von da auf einerHörde («ur 1a elaio) nach dem Galgen des Schlosses geschleppt,dort enthauptet, sein Körper ausgestellt und sein Vermögen con-fiscirt werden sollte. Verenger, der einer angesehenen Familieangchörte, appcllirtc von diesem Urthcil an den ordentlichenköniglichen Richter (viFuiei-). Da diesem indessen kein Erkcnnt-niß über das Urthcil der Capitularcn zustand, so ward auf dieseAppellation nicht geachtet. Verenger appcllirtc nun an den Se-neschall. Es war gerade ein Commissair des Stellvertreters desAppellations-Richters (commisssiro du I.ivutonani du füge de»^pgdaux) gegenwärtig, von welchem das Urthcil auf der Stellebestätigt ward. Verenger appcllirtc weiter an das Parlamentvon Paris. Allein obschon ein Stellvertreter des Scneschallssich auf das Rathhaus begab, und in dessen Namen erklärte,daß er von dem Urthcil appellire und gegen das fernere Fort-schreiten protestier, so ward das Urthcil dennoch vollstrcckt.Das Parlament erließ nun später auf Betreiben der Familievon Verenger ein Urthcil, welches die Stadt Toulouse ihres

*) Ordon. wm. II. p. 107 Not. d, wo der Herausgeber (Lau-ricrc) diese Geschichte erzählt.