Druckschrift 
2 (1837)
Entstehung
Seite
213
Einzelbild herunterladen
 

Haftung zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit angehalten ward;kurz was ist der Ursprung des strengen Wechsel - Rechts ? Wieaber sollte es Menschen, die man, wie die vertriebenen Juden,alle ohne Ausnahme als Wucherer und Betrüger ansah, mög-lich gewesen seyn, sür die sichere Einziehung ihrer zurückgelas-scnen Gelder besondere Privilegien zu erhalten? *) Nicht genü-gender möchte auch die Erklärung derjenigen seyn, welche, ohnegerade einen bestimmten Zeitpunkt von dem Ursprünge des stren-gen Wechselrechts anzugeben, dasselbe aus der Natur des Han-dels herleiten, dessen Seele der Credit sey. Daraus läßt sichnänilich gar nicht einsehn, warum denn gerade bei den Wech-selgeschäften eine so große Strenge angeordnet wird. Weittiefer aus dem Innern der Sache hergeleitet ist die Meinungdes Prof. Büsch (aus Hamburg). Seine Ansicht ist ungefährfolgende: Man kann eine Wechselschuld durchaus nicht mit ei-ner aus einem gewöhnlichen Darlehn entspringenden Schuldvergleichen. Wenn z. B. ein Kaufmann von einem andern ei-nen Wechsel von 1000 Thlr. einhandelt, so ist der erste nichtals Darleiher anzusehn, dem der Wechsel als Schein, als eineAnerkennung, daß der andere ihm schuldig ist, gegeben wird.Die ganze Handlung gleicht, so wie auch das Wort: Wechselhinlänglich anzeigt, vielmehr derjenigen, wenn Einer zu einemBankier Silbergeld bringt um Gold dagegen einzuwechseln. Sowie nun dieser letztere, wenn er das Silber nähme ohne aufder Stelle den gleichen Werth in Gold zurückzugeben, offenbarkein saumseliger Schuldner, sondern ein grober Betrüger wäre,so verhält es sich auch mit dem Aussteller eines Wechsels, wenner nicht Sorge trägt, daß dem Ankäufer (dem Remittenten) dasGeld, welches er an einem Ort nur in dem sichern Vertrauenbezahlt hat, es an einem andern wieder zu erhalten, nicht wirk-

*) Wenn es anders wahr ist, daß vertriebene Juden ihr Gelddurch Wechsel gesichert haben, so ist es viel wahrschein-licher , daß sie dafür in Frankreich Wechsel auf das Land,wohin sie sich zurückzuziehn dachten, gekauft und sich denBetrag dort haben auszahlen lassen. Allein dieses setztvoraus, daß zur Zeit der Judenvertreibung die Wechselschon eingeführt waren, wie auch ohnedem höchst wahr-scheinlich ist.