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2 (1837)
Entstehung
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«! Vermögen gerichtlich abtraten, ohne Rücksicht darauf, ob sie"N' durch ihre Schuld oder durch Unglücksfälle dahin gebracht wor-den, zum Tragen dieser grünen Mütze verurtheilt wurden, wiedurch mehrere Parlaments - Urtheile festgesetzt war (kspon.collect, srrcst. Iil>. X. tir. X. sxxenä.). Der Gebrauch diesergrünen Mütze ging gegen das Ende des löten JahrhundertsNiHih von Italien, wo er schon früher bestand, nach Frankreich über.«Tl«. Wir bemerken endlich noch, daß, sowohl nach der neuern*) alsältern Gesetzgebung, durch die Vermögensabtrctung das Eigen-thum der abgetretenen Güter nicht an die Gläubiger übergeht.!>M Letztere erhalten dadurch nur die Befugniß, die abgetretenen

Güter zu verkaufen **) und sich daraus bezahlt zu machen.»Kommt mehr heraus als sie zu fordern haben, so fällt csEh dem Schuldner wieder zu; dagegen bleiben ihnen auch,

wenn sie nicht gedeckt werden, ihre Forderungen gegen denSchuldner allezeit offen, so daß sie ihn, wenn er neues Ver-kiikch,!> mögen erwirbt, noch weiter verfolgen können, (Loä. cir. srt.Rmi- 1270.)

ie tllff gebung ihnen in Beziehung auf die Bankerotte beigelegt hat.

y UI Es ist hier durchaus unmöglich, diesen höchst wichtigen Gegen-

imrcl» stand der Handelsgesetzgebung nach seinem ganzen Umfang zu

«, erklären. Wir verweisen daher den Leser wieder auf die schon

" ^ oft angeführte Schrift von Pardessus (Usrt. VI.), so wie auf

"er«!! das Gesetzbuch selbst, worin ein ganzes Buch (lir. III.) von dic-

»ki» sim Gegenstand handelt. Einen sehr lichtvollen und umfasseu-

den Ueberblick über die Gründe aller seiner Bestimmungen undAbänderungen, die es in den ältern Gesetzen gemacht, gebendie Reden, welche die Staatsräthe Segur und Treilhard in

Äk»

*) g^ch der neuern Gesetzgebung ist daran gar kein Zweifel.(Lo<l. cir. srt. 1269.) Merlin behauptet das Nämliche von

der ältern Gesetzgebung (Uöpert. srt. cession c>L8 dions),doch scheinen mehrere Schriftsteller anderer Meinung ge-wesen zu seyn.

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Zn den wichtigsten Attributionen der Handelsgerichte ge-hören noch diejenigen, welche ins besondere die neuere Gesctz-

**) Loci. cir. srt. 1269; Lost. cl. zrrocöcl. srt. 901, Lock. «I.commcrc. srt. 574.

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