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2 (1837)
Entstehung
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167
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dreißig Jahr alt ist, und den Handel fünf Jahre hindurch mitEhre ausgeübt hat.*) Der Präsident, welcher ein Alter vonvierzig Jahren haben muß, kann nur aus den ehemaligen Richterngewählt werden. Der Präsident und die Richter bleiben zweiJahre in ihrer Stelle, und können nur nach einer Zwischenzeitvon einem Jahr wieder gewählt werden. Jedes Jahr scheideteine Hälfte der Richter aus. Um dieses möglich zu machen,wird das erstemal (d. h. bei Errichtung eines neuen Handels-gerichts) nur die eine Hälfte der Richter und Stellvertreter fürzwei Jahre und die andere Hälfte für ein Jahr gewählt (Art.62L). Alle Mitglieder der Handelsgerichte müssen, um ihreFunctionen antreten zu können, vom König eingesetzt werden,(ötro instituös psr Io Hoi (lCsestossus coui-8 6. I). 0. IX" 1338)Bei den Handels-Gerichten befindet und befand sich seit ihrerEntstehung im Jahr 1563 kein Beamter der Staatsbehörde.Bei einigen war indessen vor der Revolution ein Syndicus an-gestcllt, dem man die Sachen, wenn eigentliche Rechtsfragendarin vorkamen, vorher zustellte. **) Auch dürfen und durftenvon je her weder Advocaten noch Anwälte dabei auftreten,sondern die Partheien mußten entweder in Person erscheinen,oder einen Special-Bevollmächtigten ernennen.***) Doch fan-den sich früher bei demselben gewisse Personen ein, die ein Ge-schäft daraus machten, die Partheicn vor den Handels-Gerichtenzu vcrthcidigen, deren es auch jetzt unter dem Namen«gi-öo«"gibt. Sie bedürfen indessen in jedem Fall einer schriftlichenVollmacht der Parthci. !)

*) Ueberdem muß er im Besitz der politischen Rechte einesfranzösischen Bürgers seyn, und die zu einem Wähler(olooteue) nöthigen Eigenschaften haben. M. s. ks>Ro88N8Dioit eornlllono. X" 1339, 1310.

**) Orüoii. ü. 1673 tit. Xll. not. 11Xo sora ötsbl^ llsnzjui'izüioOan oon8ulairo guoun Uioourour 8)',iäio ni:>iit>o oilioior, Vil ii'ost oi-üonnö pni- I'öüi!: clo cröstion ilusieZo, ou au>eo öüir «louöwent rogi8tro."

***) Lc>. <l. 1563 ürt. IV. M. s. 1^nrllö88U8 X" 1313.

1) ksrüeszug Ooins. ei. I). commorc. X" 1343