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Außer dem Vogt, der mir außerordentlicher Weise in demStadtgericht erschien, gab cs, um gewöhnlich in den verschie-denen Kammern den Vorsitz zu führen, mehrere Beamten, näm-lich der Civil-, Polizei- und Criminallicutenant und der RichterAuditeur. Den ersten Rang unter denselben hatte der Civil-Lieutcnant, der zugleich in dem Präsidialgericht den Vorsitzfübrte. Die Amtsbcfugnisse der andern erhellen thcils ausihren Namen, theils aus dem was im vorigen Abschnitt darübergesagt worden ist. Die Zahl der Mitglieder oder Räthe desStadtgerichts war in den letzten Zeiten scchsundfünfzig. DieGeschäfte der Staatsbehörde wurden von vier Königl. Advoca-tcn (nvoosw stu roi), einem Königl. Procurator und achtSubstituten wahrgcnommcn. Zu dem Personal desselben gehör-ten noch ferner ein Obcrgerichtsschreiber, mehrere Gerichtsschrci-ber, acht und vierzig Untersuchungs-Commissarien (oommiszsirosen^uötourz-oxgminstours), zwei Beglaubiget der Ansrüse, einBewahrer der Dccrcte, Matrikeln und ita ost, (von dessenDienstvcrrichtungcn sogleich näher geredet werden soll), einEmpfänger der hinterlegten Gelder, ein Versiegter der Ur-theilc und Dccrcte, ein Empfänger der Strafgelder, zwci-bundcrt sechs und dreißig Anwälte (proonroni-s), hundert drei-zehn Notarien,*) und andere minder bedeutende Beamte, einesehr große Menge Hnissicrs, thcils um in den Sitzungen denDienst zu verrichten (bui^iors sullionciers), theils um die Mobilienzu schätzen und zu verkaufen (lluissiols coMMlssslros-prizLul-s-vLii-cleui-8 llo bions-inoudleg), theils um zur Ehrenwache des Vogts
höher» Instanz-Gericht erscheinen und sein Urtheil recht-fertigen mußte.
'*) (notail 08 Agr,lo8 - Nvto8 Lt ggrcle« - 8col). Den ersten Titel(gsräo8-noto8) gab man den Notarien, weil sie chmalsnicht die vollständigen Urkunden der von ihnen ausgcfer-tigtcn Acte, sondern nur Noten darüber verwahrten. —Agrcl68-8cel hießen sie, weil jeder sein eignes Siegel hatte.Die Notarien des Chatelet von Paris durften im ganzenKönigreich Acte anfnehmen. Dieses letztere stand allen No-tarien zu, die bei einem Gericht immatriculirt waren, dasden Titel Chatelet führte wie zu Orleans, Montpellier. InParis selbst indessen durften nur die Notarien des dortigenStadtgerichts instrumentircn.