Druckschrift 
2 (1837)
Entstehung
Seite
156
Einzelbild herunterladen
 

aller öffentlichen Ausrüfe (eriöes) zu entscheiden, die in Be-ziehung auf Güter, die in der Vogtei von Paris lagen, ge-schahen, zu wessen Gerichtsbarkeit die in Beschlag genommenenGüter auch immer gehören mochten. Endlich hatte das Stadt-gericht noch 5) daS Recht über die Erhaltung der Privilegiender Universität zu wachen.

Die Zahl der bei dem Chatclct eingestellten Beamten warsehr groß. Der Chef desselben war, wie wir schon oben erin-nert haben, der Vogt von Paris. Von dieser Stelle nahmman an, daß sie nie erledigt sey, indem bei dem Abgang einesVogts der General-Procurator des Parlaments von Paris so-gleich von Rechtswegen in alle Befugnisse und Pflichten dessel-ben cintrat, und dessen Amt bis zur Bestellung eines neuenVogts verwaltete. Letzterer ward bei seinem Amtsantritt voneinem Präsident mit der Mörscrhaube und vier Rächen (zweigeistlichen und zwei weltlichen) der großen Kammer des Par-laments eingeführt, und zwar geschah diese Einführung injeder der vier Kammern besonders, nämlich in dem Civil-Park,in dem Präsidial-Gericht, in der Rathskammer und in derCriminal-Abtheilung. Der Vogt machte dabei dem Präsident,der ihn Angeführt hatte, ein Pferd zum Geschenk. Die Amts-kleidung des Vogts war ein kurzes Kleid mit Mantel, Kragenund Degen, nebst einem Fedcrhut als Kopfbedeckung. Er trugeinen mit Silberstoff umwundenen Commandostab in der Hand.In dieser Kleidung erschien er sowohl in den Throngerichten,wo er auf der untersten Stufe des Throns unter dem Obcr-Kammcrhcrrn (granä-tRamdkglg,,) seinen Platz hatte, als auchim Parlament. Nämlich jedes Jahr nach Beendigung derFerien bei Eröffnung der Rolle von Paris erschien der Vogtdieser Hauptstadt an der Spitze des Civil-Parks in der großenKammer *). Nachdem die Sachen abgerissen waren, bedeckte ersich, welches Recht nur den Prinzen vom Geblüt, den Pairsund denjenigen, die vom König abgesendct waren, zu kam.

*) Wir haben von dieser Zeremonie schon früher einmal ge-sprochen , und dabei bemerkt, daß sie wahrscheinlich einUebcrrcst von der ehemaligen Gewohnheit sey, nach wel-cher bei Appellationen der Unterrichter ebenfalls vor dem