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2 (1837)
Entstehung
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schiedencn Wochentagen Statt fanden. In der ersten wurdenalle Polizeiklagcn, Injurien, Schlägereien n. s. f. abgemacht;in vcr andern statteten die Commissaricn ihren Bericht über denZustand der Polizei im allgemeinen, über die zu Erhaltung der-selben nöthigen Anordnungen u. s. f. ab. Außer diesen Kam-mern oder Abteilungen des Stadtgerichts gab cs noch einigeminder bedeutende, nämlich 1) die Eivil-Kammer (cliambrecivile), in welcher der Eivil - Stellvertreter (nach dem Vogt dererste Beamte des Stadtgerichts) als einziger Richter saß, nebenwelchem einer der Advocaten des Königs die Geschäfte derStaatsbehörde wahrnahm. Vor diese Kammer brachte man allesummarische Sachen, Klagen und Einreden über Mobilien-Ver-käufe, über die Hausmiethe, wenn kein schriftlicher Vertrag ge-macht worden, Kostcnforderungcn der Anwälte, Aerzte, Apo-theker und Handwerker u. s. f.

2) Die Kammer des Richter-Auditeurs (seanee 6n jagesucliteul-). Dieser Beamte erkannte in allen persönlichen Sachen,welche den Werth von äO Livres nicht überstiegen. Ehemalswaren besondere Anwälte bei dieser Kammer angestellt, welcheman Anwälte der untern Kammer (procnreurs st'en das) nannte,weil das Sitzungszimmer des Richter-Auditeurs im unterenStockwerk war. Späterhin indessen wurden in diesem Gerichtkeine Anwälte und Advocaten Zugelassen. Die Parthcien tru-gen selbst ihre Sachen vor, oder ließen sich allenfalls von demGchülfen eines Anwalts (eiere cla proeureur) vcrthcidigcn.

*) Unter dem Wort eiere (eiericus) verstand man ursprüng-lich und größtcntheils auch noch einen Geistlichen. Dafrüherhin die Geistlichen allein im Besitz der Wissenschaftenwaren, so ward das Wort: eiere auch nach und nach ge-braucht um einen Gelehrten zu bezeichnen, welches indessendamals wohl nicht viel mehr sagen wollte, als Jcmand,der lesen und schreiben konnte. Daher mag cs denn wohlgekommen scyn, daß man unter viere späterhin diejenigenverstand, die entweder als Gchülfen, Schreiber, Secre-taire u. s. f. oder auch als Lehrlinge bei einem Advocat,Anwalt, oder auch einem andern höher» gerichtlichen Beam-ten arbeiteten, und die demnach eieres st'nroest, eieres steproenrenr oder eieres tke eonseiller ou President genanntwerden. In Paris mußten diejenigen eieres, die Anwälte