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Die Instruction dcr Prozesse war durchaus summarisch. DieZeugen wurden in der Sitzung verhört. Ein schriftliches Ver-fahren durfte gar nicht Statt finden. Die Urtheile wurden indcr Sitzung selbst, oder allenfalls nach Einsicht der auf demBureau nicdcrgclegten Aktenstücke Our- i>iöoos misvs «ui- le bu-i'v-n.) erlassen. Gegen diese Vorschrift ward nicht leicht ange-gangen, indem dcr Richter-Auditenr keine Sporteln, son-dern für jedes Endurtheil nur fünf Sous nehmen durfte. —Noch gab cs 3) eine eigene Gerichtssitzung, welche Sitzung dergewöhnlichen oder laufenden Sachen (I'-nukie-nco cko l'orllin-rir-e)genannt ward. Die Anwälte brachten in derselben minder be-deutende Sachen, die mehr zur Form als zur Hauptsache ge-hörten, vor; z. B. die Anerkennung von Privat-Unterschriftcn,Streitigkeiten über Mittheilung der Aktenstücke u. s. f. vor. Auchdie den Partheien vom Richter aufgegcbcnen Eide wurden indieser Sitzung abgelegt. Endlich gab es 4) noch ein besonderesGericht, oder eine besondere Gerichtssitzung, sueliouoo äesci'iövs genannt, worin die öffentlichen Ausrüfe, ob sie nämlichnach dcr gehörigen Form und in dcr gehörigen Frist geschehenseyn, untersucht und bestätigt wurden. Die beiden zuletztgcnann-tcn Gerichtssitzungen (3 und 4) hielt Ein Richter, und zwarbald einer der Räthc des Eivil-Parks, bald einer der beson-deren Stellvertreter (b-ioutouaiit sismioulior), ab. Für die öf-fentlichen Ausrüfe waren indessen noch zwei besondere Beamtenunter dem Titel Beglaubigte dcr Ausrüfe (cer-tilivateui-s 4o«witzos) bestellt, welche abwechselnd den Dienst verrichteten. Den-selben wurden die auf die Ausrüfe sich beziehenden Acten, Pro-tokolle u. s. f. übergeben, worüber sie in der auäiouou stescniäos berichteten.
Das Gerichtsverfahren vor dem Ehatclet war dem bei denübrigen Gerichten fast ganz gleich; doch geschah die eigentliche
werden wollten, sich in die Corporation derselben (dcroloros)cinschreiben lassen. Diese ward basoolru genannt. Die k>:>5ocbodes Parlaments von Paris und von einigen andern Städ-ten übte eine Gerichtsbarkeit über ihre Mitglieder aus. Inden frnhcrn Zeiten gab cs sogar einen König der Imsocbo(>ui <lo lEuclw). Allein bis zu den letzten Zeiten hattesie ihren Kanzler und Schatzmeister.