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Parlaments auf. Endlich vcrordncte Carl der 6te (im August1105), daß von dem Tag an, wo das Parlament geschlossenwar, bis zu dem Wicderanfang seiner Sitzungen, die Präsiden-ten oder wenigstens Einer derselben nebst den Rathen, die zuParis wären, alle bei dem Parlament anhängigen Sachen ent-scheiden sollten. Als einzige Bedingung setzte diese Verordnungfest, daß die Richter in gehöriger Zahl seyn, und die Urtheileerst bei Wiedereröffnung des Parlaments und in der Sitzungdesselben, nach der gewöhnlichen Form ausgesprochen werdenmüßten. Dieses ward noch durch eine Verordnung von Ludwigdem 12tcn (v. I. 1199) , und von Franz dem Ersten (v. I.1519) bestätigt, und es entstand nach und nach die Ferien -Kammer in der Form, die sie zuletzt hatte. Dieselbe ward alleJahre vor dem Anfang der Ferien durch ein eignes königlichesPatent eingesetzt, und beauftragt während der Ferien die sum-marischen Civilsachen, so wie solche, die eine schleunige Ent-scheidung forderten, und alle Criminalsachen, Mädchenraub ein-zig ausgenommen, zu entscheiden. *) Die Eröffnung der Kam-mer geschah d. 9tcn 7bcr durch den ersten Präsident, welcheraber nur in der ersten Sitzung den Vorsitz führte. Derselbebrachte auch jedes Jahr die Mitglieder dieser Kaminer dem Kö-nig in Vorschlag. Sie bestand aus einem Präsidenten init derMörserhaubc, und mehrcrn, theils geistlichen thcils weltlichenRäthen, welche zum Theil aus der großen Kammer und zumThcil aus den Untersuchungskammcrn (ellamln-es 6es engue-tes) genommen wurden. Die Mitglieder der dritten Kammer(oliambi-s lies i-eguetes) wurden aus einem Grund, der untennäher angeführt wird, dabei übergangen.
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*) Das wichtigste Edict über die Attributioncn der Ferien -Kammer ist v. August 1669. M. s. auch kei-i-iei-. Dior.<l. I). am. „el,gmk»-e äes vgegticms", wo man eine voll-ständige Belehrung findet. In Hinsicht der Criminal-Ge-richtsbarkeit dieser Kammer scheint in den allerletzten Zeiten(vor der Revolut.) eine Abänderung cingeführt worden zuseyn. Denn nach dem sl Mangel, iiorsi 6. 1787 dauertendie Sitzungen der touenello auch während der Fericnkam-mer fort, und diese letztere entschied vorzüglich über provi-sorische Sachen.
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