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beigefügte vollständige Register wird hierin die Mühe desLesers außerordentlich erleichtern. Ich habe dieses Re-gister noch zu einem besondern Zweck benutzt, nämlichum in diese Schrift, die, wenn sie sich nicht in ein Lehr-buch über das gerichtliche Verfahren umwandeln sollte,einen systematischen Vortrag nicht zuließ, mehr Einheitund Zusammenhang zu bringen. So war es z. B.nicht wohl möglich, an einer Stelle des Textes, wo vonpersönlicher Verhaftung geredet wird, alle Fälle, wo die-selbe Statt findet, anzugeben. Das Register weist in-dessen bei dem Artikel: Verhaftung auf alle Stellen hin,wo von derselben die Rede ist. Ich hoffe, daß die Schriftdadurch auch für Praktiker, deren Belehrung ich mir sonstnichtim mindesten anmaße, einige Brauchbarkeit erhalten hat.
Allen, welche mir mit so zuvorkommender Bereit-willigkeit die Hülfsmittel zur Ausarbeitung dieserSchrift zukommcn ließen, statte ich hiermit meinenaufrichtigsten und verbindlichsten Dank ab. Ihre Na-men zu nennen werden sie mir hoffentlich um so liebererlassen, als ich ihnen dadurch nur andere vielleicht über-lästige Gesuche zuziehen könnte. Ganz insbesondere fühleich mich den wohlwollenden Beurtheilern des ersten Theilsdieser Schrift zu stetem Dank verpflichtet. Ihr Wohl-wollen und ihre Nachsicht waren es vorzüglich, welchemich ermunterten, auf dieser fremden und schwierigenBahn, die ich — es sey mir erlaubt, noch einmal daranzu erinnern — ohne Führer und Vorbild*) zu betretenwagte, den Muth nicht zu verlieren, und bis zu erreich-
»1 Nur zwei Schriften, welche denselben Gegenstand behandeln, sind mirbekannt geworden, von welchen indessen die eine gar nicht- und dieandere erst kurz vor der Beendigung dieser Arbeit in meinen Besitzgekommen ist. Die letztere „prociü Iiistoriguo Nu Nrnit b'ranvaisl>nr b'ioui-z- «dem Verfasser der Kirchengeschichtel" findet sich meistensnur andern Werken als eine Zugabe beigedruckt. Unter andern hatsie auch Dupin in sein „luunuol cke» etuäinns en ,1,-ntt, et Ne« jeu-nss uvoonts" vollständig ausgenommen und von den Zeiten Ludw.d- l4ien, wo Fleury endete, bis zum Anfang der Revolut. fortgesetzt.Die Schrift ist indessen so kurz und unvollständig, daß sie mir, auchwenn ich sie früher erkalten hätte, bei der Bearbeitung der meinigenvon keinem sehr großen Nutzen gewesen wäre. Das Nämliche ver-sicherten mir Kenner von der zweiten nicht zu meinen Händen ge-kommenen Schrift „«ilborrull Iii^tnrin ^uris, 6uIIivi" die einigenAusgaben von Ueineociu» Iiistor. ^ur. »nmnn. beigedruckt ist.