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2 (1831)
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7 ) Von den Gesetzen in der Erblichkeit der Kvrpcc-for m c n. »

Es ist ein tiefes Gesetz der Organisation des thierischenLeibes, daß gewiße Eigcnthümlichkeiten der Eltern ans dieNachkommenschaft forterben. Wir bemerken in der Regel,daß Kinder einem von beiden Eltern in Gestalt, Farbe oderGbsichtszngen, oder in allen diesen Bezeichnungen gleichen.Dieses Forterben zeigt sich von der geringsten Abweichung inder Farbe oder in der Bildung des Haars, bis zur ausge-zeichnetsten Mißbildung. Prichard hat darüber treffliche Zu-sammenstellungen gegeben und daraus Schlüsse gezogen, wel-che wir hier, vermehren und weiter ausführen wollen.

Was zuerst die Farbe betrifft, so ist es eine alltägliche Erfah-rung, daß ein dunkler Teint gewöhnlich in einer Familie erblichist und von Geschlecht zu Geschlecht fortgeht, aus demselbenGrunde, nach welchem Neger mit Neger wieder Mohren zeugen.Die Leukose oder der Albinismus pflanzt sich gewöhnlich fort,sowohl bei Menschen, als bei Thieren und ein merkwürdigesBeispiel von Erblichkeit der Abweichungen in der Bildung deSHautsystems gibt die Familie Lambert in England ab.

Auch andere Abweichungen pflanzen sich fort. So er-zählt Kellie von einer Familie, in welcher schon seit iv sehrzahlreichen Generationen nur der Daumen vollständig ist.Nur die Frauen pflanzen diese Mißbildung fort. Sehr sel-ten wird ein Kind mit regelmäßig gebildeten Fingern geboren.Die Veranlassung soll eine Wirkung der Einbildungskrafteiner schwängern Vorfahrin gewesen sein, welcher ihr Mannim Zorn angewünscht hatte, daß ihr Kind ohne Finger gebo-ren werden möchte.

Zn der Gemeinde Nnitine cle Voicleolesin in denGebirgen von Guadarrama in Spanien lebt eine Familie,von welcher die g ößere Anzahl von Individuen den Zten und4ten Finger der Hand, zuweilen auch noch- einen 5ten über-zähligen durch Hautlappen vereinigt hat. Bei einigen istauch das letzte Glied deS Daumens doppelt und unter diesenist bei einigen daS Ende dieses Fingers getheilt, bei andernaber sind die beiden, dieses Glied bildenden Thcile ihrer gan-