Druckschrift 
2 (1832)
Entstehung
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Wechselrechnung.

pfange ich selbst, oder derjenige, dem ich den Empfangübertrage; entweder geschiehet die Zahlung an Ort undStelle, wo ich bin, oder auf meine Verordnung an einemandern Orte, an jemand, dem ich den Empfang in mei-nem Namen zuweise.

Wenn der Werth einer Federung erst nach einer be-stimmten Zeit ausgezahlt werden soll, so gibt mir derAuszahler eine Handschrift, in der er sich verbindlichmacht, die Zahlung nach Verlauf dieser bestimmten Zeitentweder selbst oder durch einen andern, entweder anmich oder meine Verordnung zu leisten. Eine solcheHandschrift nennet man insgemein Wech selb rief, oderkurzer, Wechsel.

Die Wechselbriefe werden gewöhnlich auf die Hälftevon einem Quartblatt Postpapier, und zwar der Längenach geschrieben. Z. B. Adam Grashalm in Elberfeldhätte von Benjamin Wiesenthal in Düsseldorf an Waa-ren für 600 Thlr. preuß. cour. empfangen, die er ihmnach 3 Monaten bezahlen müßte: so gibt er ihm darüber,etwa in folgender Form, einen Wechselbrief:

Elberfeld d. 2. April 1832.

600 Thlr. preußisch courant.

Drei Monat nach Dato zahle ich gegen die-sen meinen Sola-Wechselbrief an HerrnBenjamin Wiesenthal, in Düsseldorf, oderdessen Verordnung, die Summe von Sechs-bundert Thlr. preuß. cour. Den Werthhabe ich von ihm empfangen.

Adam Grashalm.

Weil nun in einem solchen Wechselbrief die Zahlungnicht nur an den ersten Inhaber desselben, sondern auchan dessen Verordnung versprochen wird: so kann derjedesmalige Inhaber des Wechsels denselben nach Belie-ben auch an einen andern verkaufen, welches indossi-ren, übertragen, oder cediren, abtreten heißt.

Gesetzt nun, vorgenannter Wiesenthal hätte währcrchden 3 Monaten mit Earl Weidefeld zu Solingen gehan-delt, und wäre ihm 600 Thlr. preuß. cour. schuldig wor-den, so konnte er die Zahlung durch einen Uebertrag desvon Adam Grashalm in Handen befindlichen Wechsels