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Gesellschaftsrechnung.
Kaffee, wogen Brutto 108 Ctr., jeden zu 100 ttzholl., Tara für jeden Ballen 15 K; jedes tK nettozu 9g Stbr. holl., mit 2 Procent Abzug fürprompte Zahlung. Bei der Bezahlung stand derholl. Gulden auf 16 Sgr., und sämmtliche Unko-sten betrugen 21 Thlr. 18 Sgr. Zum Einkaufzahlte 1000 Thlr., L 900 Thlr. und 6 denRest. — Jeder verkaufte hierauf den dritten Theilvom Nettogewicht. ^ übersetzte seinen Theil ingroßen Quantitäten mit 25 Proc. Gewinn; L ver-kaufte zuerst 1224 hö kölnisch, jede 100 zu
28^ Thlr.; demnächst noch 1850 N, die 100 Hfür.31z Thlr., und den Rest verkaufte er vor undnach mit Kleinigkeiten, jedes cöln. U für 10 Sgr.,wobei er aber 15 W holl. am Gewicht verloren.6 brachte 10i0 Thlr. 2D Sgr. reine Lösung inRechnung: Wie viel gebührte Jedem vom Gewinn?und wie viel mußte Einer dem Andern beim Schlußdes Handels herausgegeben? lOOKHoll. —lOlMcöln.Antw. gebührt vom Gewinn ,260 Thlr., U 234Thlr. und 6 169 Thlr.; 6 muß herausgeben 221Thlr. 2z Sgr., an .4 197 Thlr. 15 Sgr. und anL 23 Thlr. 17L Sgr.
M l s ch u n g s r e g e l.
Unter Mischungsregel werden hier diejenigen Rech-nungsarten zusammen verstanden, welche sonst unter demNamen Alligations- und Cöci-Regel 'bekannt sind.Sie lehret, die Qualität, den Mittelwert!) oder Gehalt,von mehrern gegebenen, im Preis und Werth verschie-denen und unter einander gemengten Waaren oder Sachenfinden; so wie im entgegengesetzten Falle, wenn nämlichdie ganze Masse der Mischung und der Mittelwert!) oderGehalt derselben gegeben ist, die Quantität, Vielheit und