Druckschrift 
2 (1832)
Entstehung
Seite
98
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88 Mischungsregel.

---- stO, 8 5, 6 --- 2 und von v 927Stücke. Oder: von 10, 8 5, 6 53 undvon 8 900 Stücke»

An merk. Zu dieser Aufgabe können eine Menge Antworten inganzen Zahlen gefunden werden, und zwar mit verschiedenerAnzahl dieser Geldstücke. Z. B. mit 973, 972, 971 870,862, 830 770, 736 670, 640 rc. Geldstücken, vonwelchen diese letzte Anzahl zugleich auch die Kleinste unterallen ist.

Dieses Verzeichniß könnte noch sehr vermehrt werden;doch sey es hiermit genug, um sich darnach in der Mi-schungsregel noch ferner zu üben.

Vom Münzfuß.

Die Silbermünzen erhalten etwas Zusatz von Ku-pfer, so wie die Goldmünzen von feinem, oder mitKupfer vermischtem Silber. Ein solcher Zusatz von einemschlechtem Metall geschiehet deßwegen, um den Münzenmehr Härte und Festigkeit zu geben, auch den Münzlohndadurch herauszubringen. Das Gewicht oder die wirklicheSchwere einer Gold- oder Silbermünze wird in der Münz-spräche Schrot; das gute Metall, oder der feine Gehaltderselben, aber Korn genannt.

Unter Münzfuß versteht man die vorgeschriebenelandesherrliche Ordnung, wie jede Münze in Ansehungihres Gewichts und Gehalts, oder Schrots und Korns,beschaffen seyn soll.

Der Münzfuß ist in Deutschland von alten Zeiten bervielen Veränderungen unterworfen gewesen. Von denvielen Münzordnungen der deutschen Kaiser und Reichs-fürsten, merken wir hier nur den neuesten, nämlich denC.onventionsfuß, zu welchem sich nach dem siebenjäh-rigen Kriege 1763, und besonders im Jahr 1765 , diemehrsten Fürsten des deutschen Reichs vereinigten.

Nach diesem Convcntionsfuß soll die cöln. Markfeines Silber zu 20 Gulden oder 13^ Rth. ausge-münzt werden, daher wird er auch der Zwanzig gül-den fuß genannt. Die Convcntionst Haler, welcheseit dem Jahre 1750 und späterhin, auch wohl zum Tbcil

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