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2 (1832)
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Vom Münzfuß.

Folgender Auszug aus dem Münzarchiv inDüsseldorf, vom Jahr 1650 an, verdienthier zum nützlichen Gebrauch eine Stelle.

1. Vom Jahr 1650 bis 1667 galt ein damali«gcr Neichsspcciesthalcr 90 Kreuzer oder 60 Stör.

8 Stück wogen eine rohe Mark von 14Zlöthi-gem Silber: wonach also eine Mark fein Silberzu 135 Gulden, oder 9 Rth. ausgemünzt worden.

Der Ducate galt in diesen Jahren 2 Rth.,und der Goldguldcn 15 Rth.

2. Vom Jahr 1667 bis 1690 galt der Reichs-speciesthaler 96 Kreuzer oder 6- Srbr., und derDucate 2 Rth.

3. Im Jahr 1690 wurde der Leipziger Münz-fuß errichtet, nach welchem eine Mark sein Sil-ber zu 18 Gulden oder 12 Rth. ausgemünzt wor-den, und der Ducate galt 4 Gulden; weicher Coursauch in hiesigen Landen bis ins Jahr 1731 be-standen hat.

4. In den Jahren 1731 , 32 und 33 wurdendie Carolinen zu 10 Gulden cour., das ist zu 39Stbr., ausgemünzt, welche bis ins Jahr 1738in hiesigen Landen 65 Rth. gegolten: wonach dennauch alle andere Geldsortcn über den LeipzigerMünzfuß stiegen.

5. Im Jahr 1738 wurden auf dem großenMünzprobationstage zu Regensburg alle Geldsor-ten wieder abgesetzt, und nach hiesigen Evicten dieCarolinen zu 6 Rth. 6 Stbr.; und die franz.Kronenth. zu 1 Rth- 31 Stbr., und so nachVerhältniß auch die andern Münzsorten erniedrigt,wobei es auch bis zum 9. Mai 1746 geblieben.

6. Vom 9. May 1746 bis zum 7^ Juny 1747hat ein Carolin 6 Rth. 10 Stbr. und der franz.Kronenth. 1 Rth 32 Stbr. gegolten.