§. 82.
Sollte es jemanden gefällig senn, den Saft,vor dem Zusatz der Milch, erst noch mit Kohle zureinigen, welches auf seine grössere Reinheit einenentschiedenen wohlthätigen Einfluß hat/ so kannsuch dieses geschehen. Man bedient sich zu demWchuf einer vollkommen gut ausgeglühetcr Kohle,die, wenn sie entzündet wird, nur glimmt, ohnemit einer Flamme zu brennen, im gröblich gepul-verten Zustande. Am besten ist es, eine Kohlevon einem leichten Dolze, z. B. Lindenholz, Pap-pelholz, Faulbaumholz :c. :c. dazu zu wählen.Man setzt dem Safte für jedes Quart 2 , auch wohlZ Lotd jenes KohlenpulverS zu, rührt selbiges mitdem Safte wohl untereinander, und kochet denSaft eine Stunde lang damit , worauf derselbedurchgegvffen wird, um ihn erkalicn zn lassen.
§. 83 .
Die Kohle hat die Eigenschaft, dem Safteallen Geruch und fremdartigen Geschmack zu ent-ziehen, wenn sie ihm beywvhnen sollten, aber esbleiben auch zarte Stauhthcile der Kohle mit ihmverbunden, die durch kein Filtriren daraus geschie-den werden können. Wenn nun aber der erkaltet?Saft in demvorher(§.8 t.)angegebcncnBerhaltnissmit der abgerahmten Milch gemengt, und zum Sie-den erhitzt wird, so werden auch die feinstenStaubtheile daraus hinweggcnommen, und derSaft bleibt vollkommen klar zurück, und kann nun,mittelst abermaligem Durchgießen, durch einenSpitzbeule! von Flanell oder Moltom, von allen ge-ronnenen Thsilen vollkommen bcfrepct werden.