Boden, und der Saft nimmt eine klare Beschaf-fenheit und eine Helle weingelbe Farbe an, in wel-chem Anstande derselbe nun, mittelst der an derSeitenwand des KlärungSbottichs in verschiedenenHöhen übereinander angebrachten Aapsen oder Hah-nen, klar abgelaffen werden kann.
§. 78 .
Sind mehrere Portionen des Saftes auf solcheWeise vom Pflanzeneiweiß bcfrcyet, und durch denKalk gereinigt worden, so werden die davon übriggebliebenen schlammigen Bodensätze gcsammlct, ge-meinschaftlich in einen andcrnKlarungSbottich gewor-fen, darin mit reinem Wasser aufgerührt, und nach-dem das Dicke sich wieder zu Boden gesetzt hat,auch hievon das klare Fluidum abgezogen, damitso wenig wie möglich Zuckertheile in jenen Rück-ständen verbleiben können.
s) Behandlung des durch Kalk gereinigten Saftes, mitabgerahmter Milch.
§- 79 -
Der durch den Kalk gereinigte und geklärteSaft, enthält immer noch gummige und schleimigeTheile, die daraus hinweg geschaft werden müssen;und hiezu dienet, als ein eben so schickliches alswohlfeiles Mittel, die abgerahmte Kuhmilch: dennman arbeitet damit viel reinlicher als mit dem mitihr gleichartig wirkenden Rindsblute, und vielwohlfeiler, als wenn in deren Stelle Eiweiß in An-wendung gesetzt wird.