e) Reinigung des Saftes, durch gebrannten Kalk.
§. 67.
Nachdem alles Pflanzeneiweiß sich aus demSafte ausgeschieden hat, und von demselben abge-nommen morden ist, wird nun die Reinigung des-selben durch gebrannten Kalk veranstaltet: eineOperation, die dazu bestimmt ist, die dem Saftenoch beywohnendcm schleimigen Vesiandtbeile dar-aus abzusondern, die animalischen Salze desselbenzu zerlegen, und die dem Safte beygemengte Aepsel-saure zu binden.
§. 68 ,
Zu dem Behuf lasset man den Saft in derselbenKlärpfannc, worin solcher von dem Eiweißstoff be-sreyet worden ist, und setzt ihm nun die erforderlicheQuantität reinen gebrannten und vorher mit Wassergelöschten Kalk zu. Man rührt denn alles rechtwohl untereinander, erhitzt den Saft zum Siedenund unterhalt denselben anhaltend darin. Der Saftdunstet wäkrend dem Sieden einen starken flüchtigenammonialischen Geruch aus, der die Augen zumThranen reizt, welches beweiset, daß der SafteinebedeutendeQuantitat Ammonium (flüchtigesAlkali) gebunden hielt, das darin theils mit A epfe l-saure theils mit Salzsäure vereinigt war, dasaber entwickelt wird, indem der Kalk sich mit jenenSäuren verbindet, und das Ammonium daraushinweg treibt.
§. 69.
Wenn das Sieden des mit dem Kalke verbun-denen Saftes ohngefehr eine Stunde lang gelinde