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Proceß der Exrmnister Karl A.
Herrschaft der Grundgedanke des Polignac'schrtt Ministeriums gewesen sei, undwie man sich zu dem Ende mit Männern umgab, welche zum Thril mit'Wider-sircben sich endlich doch dazu hergabrn ; wie man auch vom 20. Jul. an kriegrriscbeMaßregeln genommen hatte, um die Ausführung und den Erfolg der Ordonnan-zen zu sichern, zu einer Zeit, wo dieselben noch nicht einmal mit dem Ministeriumim Ganzen berathen und beschlossen waren. Der Bericht sucht ferner zu beweisen,daß nicht die Volksmasse von Paris, sondern das Militair vermöge der vom Mi-nisterium ertheilten Instructionen den Anfang zu den Feindseligkeiten gemachthabe, und daß man auf die Volkshauftn vor dem Palais royal, in der StrasseSt.-Honore und andere habe Angriffe mit dem Sabel machen und Feuer gebenlassen, ohne daß ein wirklicher Angriff von Seiten des Volkes oder eine Auffode-rung auseinanderzu gehen von Seiten der Behörden vorangeganzen war; daßman, um die Soldaten noch mehr anzutreiben, Geld und zwar beinahe eine Mil-lion unter sie habe austheilen lassen, wozu die Cioilliste 553,271 Francs, derStaatsschatz 421,000 Francs hergegeben hatte (allein dies wurde dahin berichtigt,daß diese Geldaustheilung aus der Civilttste erst in St.-Cloud vorgegangen sei);daß man zu gleicher Zeit gerichtliche Verfolgungen gegen die Redactoren der Oppo-sitionsjournale und mehre anders beabsichtigte, und die Prcvotalgenchte (bekannt-lich halbmilitairische Gerichte gegen Störungen der öffentlichen Ordnung mitschnellem Verfahren und ohne Jury) wicderhersteUen wollte, wozu schon die Be-fehle in die Provinzen ergangen waren. Dieser le'zte Punkt war abe" in Dunkelgehüllt, weil tn dem Ministerium und von den G^neralprocuratoren in den Pro-vinzen alle hierauf bezügliche Papiere, Verhaftsbefehle und Requisitorien vernich-tet worden waren. Der Antrag auf die Anklage gegen die Minister wurde vom27. Sept. an in der Deputirrenkammer erörtert und in zwei Sitzungen gegen jedender verhafteten Minister einzeln auf die vier Punkte beschlossen: 1) Mr'svrauch derAmtsgewalt, um Len Wahlen einen falschen Charakter zu geben und die Bürgerder freien Ausübung ihrer staatsbürgerlichen Rechte zu berauben; 2) willkürlicheund gewaltsame Veränderung der Reichsgesetze; 3) Complot gegen die Sicherheitdes Staats; 4) Erregung eines inner» Kriegs durch theils befohlene, theilS ver-anlaßt? Bewaffnung der Bürger gegeneinander und Devastation von Paris undandern Orten. Dieser Beschluß wurde zuletzt am 29. Sept. gegen alle vier Mini-ster mit 157 Stimmen gegen 69 angenommen, und die Deputaten Verenger,Persil und Madier de Montjau zu Commiffarien für die Anklage erwählt. Ehenun die eigentlichen gerichtlichen Verhandlungen vor den Pairs begannen, war inder Deputirtenkammer ein Antrag gemacht worden, welchen man mit der Anklagegegen die Minister in einige Verbindung brachte. Am 17. Aug. 1830 erneuertenämlich der Deputirte Tracy den schon in der ersten Nationalversammlung vorge-kommenen Vorschlag, die Todesstrafe abzuschaffen. Derselbe wurde ernstlich er-wogen, aller?, doch kein eigentlicher Gesetzentwurf beschlossen, obgleich die Mehr-heit der Deputaten der Sache günstig zu sein schien, sondern eine Adresse an denKönig (Sitzung vom 8. Oct. 1830), worin die Kammer zwar ihre Überzeugungaussprach, daß die Beschränkung der Todesstrafe und ihre unmittelbare Abschaf-fung in einigen Fällen, nämlich Falschmünzen, Kindermord, Brandstiftungen inunbedewohnreu Gebäuden, politische Vergehungen, zwar wünschcnswerth fei, dieKammer aber doch Bedenken trage, in Ermangelung der rwthigen Vorarbeitenund Notizcn bestimmte Vorschläge zu machen und den König ersuche, hierüberdie Initiative zu ergreifen. Am 1. Oct. wurden die Verhandlungen vor dem Ge-richtshöfe der Paks durch eine Anzeige der Deputirtenkammer emgeleitet. Zuerstentstand dabei ein staatsrechtliches Bedenken, ob die Kammer sich ohne königlichenBefehl als Gerichtshof censtituken könne. Denn die Charte sagt freilich, Artikel48„Me Rechtspflege geht vom König aus", und es war also sehr zweifelhaft,
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