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Preßfreiheit
Einen neuen JncidentPUnkt in dieser Zeit bildete der Verein für Aufrechthal-tung der freien Presse, welcher von Schüler, Savrye und Grib in Aweibrücken inVorschlag gebracht und sogleich in der Rahe und Ferne mit großer Theilnahmeausgenommen wurde. Der Zweck desselben wurde dahin angegeben, Beitragezu sammeln, um dadurch thells Mittel zu Verbreitung solcher Schriften, welcheohne Censur gedruckt werden sollten, zu gewinnen, theils auch die Verfasser, Ver-leger und Drucker solcher Schriften für die sie treffenden Strafen zu entschädigen.Es entstand die Frage, ob das Stifttn eines solchen Vereins und das Anschließenan denselben an sich und, versteht sich, kn Ermangelung besonderer Gesetze, bür-gerlich strafbar und ein Staatsverbrechen sei, und diese Frage ist sehr verschiedenbeantwortet worden und kann eigentlich, wenn von dem Urtheil über den concre-ten Fall die Rede ist, von den Gerichten nicht wo! anders als in gerichtlicher Form,d. h. nach vorgängigem rechtlichen Gehör derBetheik'gten, entschieden werden. DieGesetzgebung aber hat unstreitig die Macht, über sie das Nöthige zu bestimmen,und man kann sie wol tadeln, aber nicht ihr formales Recht zweifelhaft machen.Mehre Staaten erließen auch sogleich Verbote gegen die Vereine für die Preßfrei-heit, und die Bundesversammlung erklärte in dem Beschlüsse vom 5. Jul. Nr. 2 :„Alle Vereine, welche politsiche Zwecke haben oder unter anderm Namen zu po-litischen Zwecken benutzt werden, sind in sammtlichen Bundesstaaten zu verbieten,und es ist gegen deren Urheber und die Theilnehmer an denselben mit angemessenerStrafe vorzuschreiten." (S. Vereine.) Die Vereine zum Schutz der Preßfrei-heit sind seitdem verschollen, und die ganze Angelegenheit ist in eine Art von Still-stand gerathen, indem sie mit der Entwickelung der größern politischen Angelegen-heiten Europas im Zusammenhang zu stehen scheint. D.-.s ist auch das Schicksalder menschlichen Bestrebungen; sie werden mit großem Eifer, ja, mit Leidenschaftaufgefaßt, aber Anderes tritt dazwischen, und gar oft sucht man nach kurzer Zeitsein Heil in Dem, was man früher mit Abscheu von sich stieß. Nur noch zwei Er-scheinungen können nicht unerwähnt bleiben; der Ausgang der Affffen zu Landauund das Circular des Policeipräsidiums von Berlin an die dortigen Buchhand-lungen vom 15. Jun. 1833. Gleichsam den Hauptpunkt in dem damaligenöffentlichen Leben Rheinbaierns bildete eine Zusammenkunft vieler tausend Men-schen auf den Ruinen des hambacher Schlosses bei Neustadt an der Haardt am27. Mai 1832 (s. Hambacher Fest), zweifelhaft, ob es für ein Finale oderfür eine Ouvertüre gcltm könne. Wegen ihrer dort gehaltenen Reden, aber auchwegen der von ihnen ausgegangenen Flugschriften und Aufsätze in ihren Zeitschrif-ten waren vr. Wirth, I>r. Sicbenpsciffer, Pfarrer Hochdörfec, Candidat Scharpff,Bürstenmacher Becker, Buchdrucker Rost und Candidat Eisler durch ein Urtheildes Appellationsgerichts zu Zweibrücken vom 26. Mai 1833 in den Anklagestandversetzt worden: wegen dkrecter Anreizung der Bürger zu Umstürzung, selbst ge-waltsamer, der bairischen Staatsregierung und der königlichen Autorität und Ein-führung einer andc-n Staatsversassung für ganz Deutschland. Die Verhandlun-gen begannen am 29. Jul. 1833 und wurden mit einer merkwürdigen Erklärung inder Rede des Generalprocurators begleitet, daß die Entscheidung der GeschworenenEinfluß hab»n könne auf die Erhaltung der Ruhe und gesetzlichen Ordnung in ganzDeutschland sowie auf den Umstand, ob das Geschworrnrnmstitut eine sichere undhinreichende Garantie gegen diese und ähnliche Anschuldigungen und Anklagen ge-währe, ob demnach die Geschworenenanstalt in ganz Deutschland Wurzel fassen,oder etwa aus ganz Deutschland verschwinden werde. Es wurden 81 Zeugen verhört,und die angeschuldigten Schriften vorgeleftn. Dann begannen die Auseinander-setzungen und Anträge des Staatsanwalts und die Vertheidigung. Hierin ent-wickelten die Angeklagten ihr politisches System von der offensten resclutionnairenTendenz. Es erfolgte aber doch der Ausspruch der Geschworenen: Nicht Schuldig;