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Dritter Band (1833) M bis R
Entstehung
Seite
868
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868 Preßfreiheit

Grundgesetz für das Königreich Hanover vom 26. Sept. 1833 (§. 10) aus. Nurdas sachsen-altenburgische Grundgesetz vom 29 Apr. 1831 zeichnet sich dadurchaus, daß es ß 67 die Censur zu einem Verfassungsartikel macht, und noch eineVerantwortlichkeit für die Mittheilung unverbürgter Gerüchte und solcher Tat-sachen, die nicht der Geschichte angehörcn, für Verfasser, Herausgeber und sogarfür Verleger und Drucker aufstellt, deren eigentlicher Grund und Umfang aus demGesetze nicht zu entnehmen ist. War aber der Sinn des Volkes, d. h. des großenTheiles, welchen man sich bisher immer als arbeitend und verzehrend, als entferntvon allem Nachdenken und aller Theilnakme an Allem, was nicht auf das Maßseiner Arbeiten und animalischen Genüsse Bezug hat, vorzustellen gewohnt war,einmal auf das Beschäftigen mit politischen Ideen und die dieselben nährende perio-dische Presse geführt: so war auch eine nähere Modifikation dieser Richtung undmanche weitere Folge derselben der Natur der Dinge gemäß. Erstens mußtenstarke, bestimmt ausgesprochene Satze, auch bloße Deklamationen, mehr Eingangfinden, als eine wissenschaftliche Auseinandersetzung, welche nothwendigerweiseeine Menge Unterscheidungen und Beschränkungen mit sich führt. Wer daher vonder Menge gehört und gelesen sein will, muß durch ihre Gefühle auf den Verstandwirken und diesen durch eine einfache und grade aufs Ziel führende Logik beherr-schen. Zweitens aber, die Ereignisse des Jahrs 1830 hatten Manchen aus seinenVerhältnissen gerissen, welcher nun kein anderes Mittel mehr besaß, als Schrift-stellerei für das Volk, und nichts mehr zu verliezen, also auch nichts mehr zu scho-nen hatte. Von dieser Seite her sind eine Menge von Flugschriften, mehr keck alsgefährlich, verbreitet worden, die zwar noch zur Zeit kein großes Publicum gesun-den zu haben scheinen, die aber doch die Aufregung unterhalten und zuweilen umein Weniges weiter verbreitet haben mögen. Gefährlich im Großen scheinen sieuns nicht gewesen zu sein, weil ihnen die Hauptbedingung dazu fehlte, eine dasD"lk im Ganzen ansprechende unmittelbar ausführbare Idee; ein wahrer oderdoch vermeintlicher großer Vortheil, welcher durch ein rasches Handeln auf einmalzu erreichen scheint; ein ohne weitere Vorbereitung hinzustellendes, dem Volke ge-fälliges Werk. Wir wollen damit nicht behaupten, daß ein solcher Gedanke dieKraft besitzen werde, einen großen Theil von Deutschland unter seine Fahne zuvereinigen, aber ohne ihn würde auch nicht eine nur einigermaßen bedeutende par-tielle, doch mehr als blos locale Insurrektion zu befürchten sein. Aber auch die Ge-fährlichkeit jener Flugschriften, wirklich aufrührischen Lieder und dergleichen zuge-geben, bietet grade die Preßfreiheit selbst das wirksamste Gegenmittel dar, denn sieallein würde manchen Wohlgesinnten haben bewegen können, gegen solchen Unfugeine kräftige Stimme zu erheben, weil nur die völlig freie Rede sich einige Wirkungversprechen kann. In der neuern Geschichte der deutschen Preßfreiheit sind nundie Vorgänge in München und Rheinbaiern, die Verhandlungen des badischenLandtags von 1831 und die darauf erfolgten neuen Bundesschlüsse vom 28. Jun.und 5. Jul. 1832 die hervorragendsten Punkte. In München wurde derLandtag am 1. März 1831 mit einer ungünstigen Stimmung eröffnet, unddiese durch eine am Vorabende des Zusammentritts der Stände erlassene Verord-nung zu Beschränkung der Preßfreiheit noch mehr erhöht. Acht Schriftstellerwurden durch bloße Verwaitungsbefehle aus Bakern verwiesen, und vr. Wirthversuchte bei Herausgabe derTribüne" einen offenen Widerstand gegen die Cen-sur. Die Regierung nahm nicht nur jene Verordnung zurück, sondern ihr Urheber,der Minister des Innern von Schenk, trat von seinem Posten ab, und eS wurdeden Ständen ein Gesetz über die Presse vorgelegt, welches die Censur für alle innernStaatsangelegenheiten ganz aufhob, überhaupt auf politische Zeitschriften be-schrankte, der Police,' sehr enge Grenzen setzte und das Strafverfahren bei Preß-vergehi!',gen ganz an die Gerichte (mit Öffentlichkeit und Geschworenen) verwies.