Rußland seit dem Aahre 1829 851
fischen Diplomatie gegenüber in die politische Wagschale legen können. Die außer-ordentliche Sendung des Lords Durham 1832, welcher in Petersburg die zuvor-kommendste Aufnahme fand, erreichte ihren Zweck nicht; denn Rußland lehntejede Einmischung fremder Mächte in Polen- Schicksal ab; doch befestigte sie dieHoffnung auf die Erhaltung des Weltfriedens. Eine Verhandlung, welche dasenglische Parlamentsmitglied Fergusson zuletzt noch am 21. Zul. 1833 im Unter-Hause veranlaßte, gab Rußland abermals Gelegenheit, sich über sein Verhaltmß zuEuropa in Betreff Polens publicistisch auszufprechen. *) Fergusson hatte nämlichdie von Rußland in dem Königreiche Polen getroffenen Verfügungen heftig gerügtund darauf angetragen, den König durch eine Adresse zu ersuchen, die gegenwär-tige Gestaltung Polens, als den Stipulationen des wiener Tractats zuwiderlau-sind, nicht zu genehmigen. Lord Palmerston hatte sich auf eine Widerlegung dervon jenem Redner gegen Rußland erhobenen Beschuldigungen nicht eingelassen,sondern sich dem Anträge nur aus dem Grunde widersetzt, weil derselbe die fried-lichen Verhältnisse der europäischen Mächte stören könne. Der Vorschlag Fergus-son's wurde, nachdem sich mehre gegen Rußland feindlich gestimmte Redner dafürerklärt hatten, durch die Mehrheit — 177 Stimmen gegen 95 — verworfen.
^ Das Petersburger Cabinet erklärte bei diesem Anlaß, daß Rußland in den zwischenihm, Ostreich und Preußen am 3. Mai 1815 abgeschlossenen und in die wien. rCongreßacte eingeruckten Verträgen laut Artikel 5 sich Vorbehalten habe, dem mitdem russischen Reiche unwiderruflich vereinigten, aber eine abgesonderte Verwal-tung genießenden Königreich Polen diejenige innere Erweiterung zu geben, die derKaiser für zweckdienlich erachten werde. „Die Polen", heißt es in jenen Verträ-gen, „werden eine Volksvertretung und nationale Einrichtungen erhalten, die derpolitischen Existenz, welche eine jede dieser (drei) Regierungen ihren polnischen Un-terthanen zu gewahren für nützlich und zuträglich erachten wird, angemessen seinsollen." Bei Abfassung der hier eingegangenen Verpflichtungen hätten sich die drei, Nachbarstaaten ein höheres Gesetz, nämlich das der Selbsterhaltung und der Ord-nung, zur Richtschnur genommen. Der gegenwärtige Rcchtszustand Polens seialso ursprünglich das alleinige Werk der drei Machte, die ein direktes Interessedaran hatten, diese neue Ordnung der Dinge mit den Bedürfnissen, der Sicher-heit und dem Wohl ihrer eignen Staaten in Einklang zu bringen; die Mächteaber, welche die,wiener Congreßacte unterzeichnet haben — weit entfernt, da-mals Rußland, Ostreich und Preußen in der Ausübung ihres Rechts hinsichtlichder künftigen Existenz ihrer polnischen Unterthanen controliren zu wollen — hattendie zwischen den drei Höfen am 3. Mai abgeschlossenen Traktaten ohne irgend eineVerwahrung oder Erklärung angenommen, undnur eine solche Verwahrung konnteihnen die Befugniß geben, bei der Anwendung zu interveniren, welche die dreiHöfe von diesem ihrem Rechte auf die Institutionen machen würden, die sie, nachdm Worten der Traktaten, für nützlich und zuträglich erachten möchten in ihrenpolnischen Provinzen einzuführen. Die dem Königreiche Polen aus dem freienWillen des Kaisers ertheilte, sechs Monate nach der Congreßacte promulgirte^ Charte sei mithin nie unter die Beaufsichtigung, noch unter die Garantie derMächte, die den wiener Congreß unterschrieben, gestellt worden. In Folge derBegebenheiten aber, welche den Gang der polnischen Insurrection bezeichnet haben,sti der Ka-rser Nikolaus wieder in dieselbe rein fakultative Stellung versetzt werden,in welcher sich sein kaiserlicher Vorgänger befand, ehe er dem Königreiche Poleneine Constitution ertheilt hatte. Die insurrectionnelle Regierung habe nämlichnicht nur, die wiener Traktaten verletzend, die Unabhängigkeit Polens von Ruß-land verkündet und die Absetzungsacte erlassen, sondern auch als Thatsache ausge-
*) „lourusl äo 8t.-?6tei 8bourß" vcm 14. Aug 18Z?.
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