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Dritter Band (1833) M bis R
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432
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derselben, welcher für die Erhaltung der bisherigen Vortheile kämpft (die Conser-vativen), wohl ein, daß auch die langsamsten und gemäßigtsten Reformen am Endedoch zu einer ganzlichen Umgestaltung der Verhaltnisse führen müssen und daß ihrüber kurz oder lang dasselbe Schicksal ganzlicher Auflösung bevorsteht, welches diefranzösische Pairie erfahren hat. Sie vertheidigt sich daher Schritt vor Schritt, undsi tzt den Reformen, welche das Unterhaus vornehmen möchte, schon in diesem und so-dann im Oberhause so viel offenen und geheimen Widerstand entgegen als möglich.Sie weiß jedoch, bei aller Heftigkeit, welche gegen die Minister zuweilen ausbricht,recht wohl, daß sie die Whigs nicht auf das Äußerste treiben darf, wenn sie nichtschlimmere Feinde gegen sich haben will, und ebenso gut suchen auch die Whigseinen völligen und unheilbaren Bruch mit der Pairie zu vermeiden, weil das dernächste Schritt zur Rebellion wäre. Aber dennoch wird ein solcher Bruch am Endenicht ausbleiben, weil er nur durch Maßregeln vermieden werden könnte, wodurchdie Pairie Dasjenige, was in ihrer Stellung nicht mehr haltbar ist, selbst zumOpfer brachte. Da dies aber nicht viel weniger sein würde als Alles, die Umge^staltung des Oberhauses in einen Senat von lebenslänglichen Mitgliedern, dasAufgeben der Primogenituren, die Auflösung des großen Grundeigenthums, dieReform der Geistlichkeit, wozu in Irland nur ein schwacher Anfang gemacht wird,die Aufopferung eines großen Theils ihrer Einkünfte durch Maßregeln, welche eineVerminderung der Pachtzinsen nach sich zogen: so wird eine freiwillige Theilnahmeder Pairie an den von der Nation verlangten Reformen schwerlich eintreten. Wasaber geschehen wird, wenn die Pairie den Vorschlagen des Unterhauses einen öfterwiederkehrenden beharrlichen Widerspruch entgegensetzt, möchte schwer zu sagensein. Es öffnet sich vielleicht der Schlund einer Revolution, in welcher Tonesund Whigs miteinander untergehen. Was aber daraus emporsteigen werde, laßtsich unmöglich vorhersehen.

Die englische Pairie, wie sie sich im Oberhause vereinigt, hat folgendeAusammensetzung: u) englische Pairs: 4 Prinzen des königlichen Hauses,2 Erzbischöfe, 2t Herzoge, 19 Marquis, 10k Grafen, 18 Viscounts, 21Bischöfe, 185 Barone; 5) schottische Pairs: von der gesammten schottischenPairie (8 Herzogen, 3 Marquis, 41 Grafen, 6 Viscounts und 24 Ba-ronen) sitzen 35, weil sie auch Pairs der vereinigten Königreiche sind, ohne-hin im Parlamente; die übrigen erwählen 1k Pairs als Abgeordnete zu jedemneuen Parlament; c) irische Pairs: 1 Herzog, 14 Marquis, 73 Grafen,44 Viscounts, K8 Barone, 4 Erzbischöfe und 18 Bischöfe, von welchen mehreauch die englische Pairswürde besitzen, von den übrigen aber werden 28 stellvertre-tende Pairs auf Lebzeit erwählt. Die Gesammcheit des englischen Oberhausesdesteht also (1833) aus 426 Mitgliedern, wovon etwa 12 minderjährig und dreigeisteskrank sind. Die Vorrechte der englischen Pairie sind immer noch sehr be-deutend, obgleich nicht sie, sondern die Misbrauche, welche durch die Aristokratievertheidigt werden, den Hauptgrund der Beschwerden ausmachen. Außer demSitz im Oberhause hat auch jeder Pair das Recht, sich vom Könige eine Audienz zuerbitten, um ihm seinen Rath über die öffentlichen Angelegenheiten zu geben. DiePairs können auch ihre Stimmen abwesend abgeben, durch Vollmachten (b>Proxies), nur nicht wenn das Oberhaus ein Gericht bildet. Sie haben dieBefugniß, gegen Beschlüsse des Hauses Proteftation einzulegen, welche jedochdie Vollziehung nicht hemmt. In wichtigern Criminalsachen werden sie vomOberhause gerichtet, und in den Fallen, wo das Vorrecht der Geistlichkeit dieTodesstrafe ausschloß (z. B. Straßenraub, Einbruch, Kirchenraub, Pferde-diebstahle, Bigamie und dergleichen), haben sie das Recht, das Erstemalungestraft davonzukommen. Das wichtigste ist, daß sie auch wegen Schuldennicht verhaftet werden können. Es gibt sehr reiche Pairs, der Herzog von Buc-