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genannter alten Geschlechter ist, und daß selbst von den vornehmsten viele einenziemlich neuen Ursprung haben. In den altern Zeiten war das Verdienst, welchesmit der Erhebung belohnt wurde, oft sehr zweifelhafter Art, und ein englischerPair hat neulich ganze Reihen aufgezahlt, welche bloß durch ihre Verwandtschaftmit königlichen Maitressen und wegen ähnlicher Dienste und Verhältnisse Paus ^geworden sind. In der neuern Zeit hat man einestheils auf Reichthum gesehen, ^
anderntheils sind aber wirklich ausgezeichnete Verdienste belohnt worden. Unterdiesen sind verhälmißmäßig die Rechtsgelehrten am meisten bedacht worden, indemdas Amt des Großkanzlers nothwendig mit der Pairschaft verbunden ist, aber auchdie drei Oberrichter meist die Pairswürde erhalten. Man klagt darüber, daß durchdiese Belohnung viele arme Pairs ins Oberhaus kommen, deren Familien dannmit Pensionen und Sinecuren unterstützt werden müssen, und man hat daran er-innert, daß es auch jetzt schon dem Könige unstreuig frei stehe, Pairs auf Lebzeitzu ernennen, indem nicht alle, welche als unbemittelte Advocaten anfangen undals Lordkanzler aufhören, das Geschick und das Glück haben, so große Reichthü-mer zu sammeln wie Lord Eldon in der seltenen 53jährigen Dauer seiner Amts-führung als Großkanzler. Aber dieser ziemlich neue Ursprung der Pairs hindertnicht, daß sich dieselben als eine fest geschlossene erbliche Aristokratie und als genauverbunden mit allen andern europäischen Aristokratien betrachten; daß sie über-zeugt sind, ausschließend zur Beherrschung ihres Vaterlandes und der Welt berech-tigt zu sein, und alle Misbräuche der Verwaltung, wenn sie ihnen nur vortheil-haft sind, für den unverletzlichsten Theil der Verfassung und für ein wohlerworbe-nes Eigenthum ausgeben zu dürfen. Man hat bemerkt, daß grade die neuestenhierin am eifrigsten sind, und daß die Parlamentsreform ihre Widersacher fast nurnnter denen gefunden hat, welche unter Georg III. und IV. die Pairschaft erlangthatl-^. Diese fest zusammenhaltende Erbaristokratie ist zugleich als Amtsaristo-kratie ebenso fest geschlossen. Da ihre jungem Söhne keinen Titel führen, wel-cher sie hindert, in alle auch die weniger vornehmen Verhältnisse des bürgerlichenLebens einzutreten, als Advocaten, Ärzte, Kaufleute, in die Marine, deren An-fange so schwer sind, in die Kirche, in den Dienst der ostindischen Compagnie, sowerden die Rechte der höhern Ämter, die untern Stellen zu vergeben, das uner-meßliche Patronat des Großkanzlcrs, der Bischöfe, der Schatzmeister?! (Dressur)),der Ministerien und anderer Stellen im Allgemeinen benutzt, um die jüngernSöhne, die Verwandten und Diener der Familie zu versorgen, woraus ein Nepo-tismus entspringt, welcher auch noch darum verderblich für den Wohlstand desVolkes ist, weil er zugleich alle Misbräuche verewigt und allen Verbesserungen fastunübersteigliche Schwierigkeiten entgegensetzt. Besonders ist es die englische undirlandische Geistlichkeit — denn die schottische Kirchenverfassung ist ziemlich der «ydeutschen protestantischen gleich —, welche einer ganzlichen Umgestaltung bedarf,weil sie übermäßig reich ist und für ihren Zweck außerordentlich wenig thut. Sie ' Hbat dem Volke die druckende Last der Zehnten auserlegt, und doch ist ein großerTheil desselben ohne Kirche und Pfarrer. Die kirchlichen Stellen werden als eineAct von Leibrente behandelt, welche von dem Patron an seine Verwandte undGünstlinge verschenkt, sonst aber ganz öffentlich und ungescheut verkauft wird.
Auch das Patronatrecht wird aus freier Hand und an die Meistbietenden verkauft,bald auf bestimmte Falle, bald wahrend der Lebzeit des Patrons, und dabei im-mer erwähnt, wie alt der Pfarrer und wie eintraglich die Pfarrei ist, um über-schlagen zu können, wie viel etwa der Verkauf der Pfründe eintragen und wie vielalso für den Erwerb dieses Verkaufrechts gegeben werden könne. Der Kauf einerPfarrei steht ziemlich Jeden frei, denn auf Tüchtigkeit zum Amt wird wenig ge-sehen, und die Weihe ist leicht zu erlangen. Die reichern Stellen, die Prabendenin den Stiften und die Bischossitze, zumal in Irland, dienen zur Versorgung der