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Dritter Band (1833) M bis R
Entstehung
Seite
422
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selbst dem vollen Einverständnisse dieser beiden hindernd entgegenzutreten; dannaber auch, wenn die Regierung den Wünschen des Volkes, welche durch die De-putirtcnkammer ausgesprochen werden, entgegen ist, die Collision zwischen beidenzu mildern, und wenn sie sich für die Ansicht der Regierung erklärt, zu verhindern,baß eine leidenschaftlich gesteigerte öffentliche Meinung sich gegen dieselbe alleinrichte; wenn sie aber ihrerseits den Anträgen der Deputirten beitritt, die Regie-rung moralisch zu nöthigen, daß sie ihre Zustimmung nicht ohne die triftigstenGründe versage. Natürlich kann die ganze Frage nur in constitutionnellen Staa-ten aufgeworfen werden, aber in öiesen berührt sie den innersten Grund des öffent-lichen Lebens und die verschiedene Größe der Staaten ändert nichts an dem We-sentlichen ihrer Bedeutung, sondern weist nur auf eine etwas andere Art und an-dere Mittel der Lösung hin. Was aber die Pairie den großen Staaten sein sollund sein kann, haben wir in diesen Worten vorläufig ausgesprochen, und auch beiihr ist nicht, was sie in der Wirklichkeit der frühern Zeiten ihnen gewesen, und wiesie, was sie zuletzt war, geworden ist, die Hauptsache;.diese aber auch nicht darinzu suchen, was in einem Zustande idealer Vollkommenheit sein würde, sondernder Maßstab des Idealen ist zwar an das Vorhandene anzulegen, dieses aber inseinem Zusammenhange mit dem Ganzen aufzufassen, und in diesem nach denBedürfnissen der Gegenwart nur zu gestalten. Was nun in den beiden großen Staa-ten des westlichen Europas in dieser Hinsicht geschehen wird, kann nicht ohne einesehr bedeutende Rückwirkung auf die übrigen Völker bleiben, und verdient also eineernste Betrachtung.

In Frankreich bestand vor der Revolution eine Pairie in diesem Sinne garnicht und hatte zu keiner Zeit bestanden; höchstens könnte man etwas davon in derfrühern politischen Stellung der Geistlichkeit finden. Denn indem die große Früh-jahrsversammlung der Franken 6s Nurs und später (Aamp cke Nai) eine

allgemeine große Nationalzusammenkunft war, in welcher alle Freien unter ihrenFührern und Obern erschienen, so nahm die Geistlichkeit an derselben theil, nichtwie man in neuerer Zeit hat vorgeben wollen, als Besitzer großer Güter und Kriegs-lehen, sondern weil man ihre Einsichten und ihren Einfluß auf das Volk nicht ent-behren konnte, und die Geistlichkeit nahm als erster Stand ziemlich denselbenStandpunkt ein, welchen jetzt die Kammern der Pairs oder die ersten Ständekam-mern behaupten sollten. Dieses verlor sich aber und zwar am frühesten grade da-durch, daß die Geistlichkeit durch ihren Landbesitz mit den weltlichen Landherrenein gemeinschaftliches Interesse erhielt, und verlor sich ganz, als auch die Städtedas Stimmrecht in den Landesversammlungen erwarben. In Frankreich ist einevon den kriegsdienstpflichtigen Freien als Staatsautorität gesonderte Pairschaft biszu den Zeiten Napoleon's eigentlich nie vorhanden gewesen. Die zwölf Pairs Karl sdes Großen gehören nur dem Roman, nicht der Geschichte an. Unter seinen Nach-folgern traten die unmittelbaren großen Kronvasallen als Lehnsfürsten und mitdenselben Rechten über ihre Unterthanen, als der König in seinen Stammlandcnausübte, allerdings hervor, und daraus entstanden die sechs alten weltlichen Pairs,die Herzog? von Normandie, Guyenne und Burgund, die Grafen von Champagne,Toulouse und Flandern, zu denen sechs geistliche aber später und mit weltlichenTiteln als Herzoge von Rheims, Langres und Laon und als Grafen von Beau-vais, Noyon und Chalons hinzukamen. Die weltlichen Pairien sind sämmtlichmit der Krone vereinigt worden, und wurden nur bei feierlichen Gelegenheiten,besonders den Krönungen repräsentirt. Sie waren aber auch zu keiner Zeit die ein-zigen unmittelbaren Kronvasallen und Inhaber fürstlicher Lehen, sondern nebenihnen bestanden (wie in Deutschland) eine große Zahl großer und mächtiger Land-Herren. Die Nebenlinien des königlichen Hauses machten allein eine große Zahlaus, indem sie große Herrschafren als Apanage erhielten, diese wieder theilten und