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Dritter Band (1833) M bis R
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390
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390 Otto (König von Griechenland)

Anfangs war jedoch diese Spaltung kaum bemerkbar, zumal da es Beschlüssen galt,deren einmüthige Annahme die Interessen Aller zu erheischen schienen. Dieses warnamentlich der Fall bei der Anerkennung des Prinzen Otto von Baiern als Königvon Griechenland, welche in feierlicher Sitzung am 8. Aug. stattfand. Sobalddas hierauf Bezug habende Decret verlesen war, erhob sich die ganze Versamm-lung und drückte durch den einstimmigen Ruf:Lange lebe und herrsche glücklichKönig Otto der Erste von Griechenland", die vollkommene Übereinstimmung ihresWunsches aus. Tags darauf erhielt Hofrath Thiersch, welcher seine Abreise ausGriechenland absichtlich bis zum Zeitpunkte der Entscheidung über die Wahl desPrinzen Otto verschoben hatte und bereits am 7. Aug. durch ein officielles Dank-schreiben der Regierungscommission für seine der Nation geleisteten Dienste aus-gezeichnet worden war, gleichfalls in einem Dankschreiben von Seiten der Natio-nalversammlung den ehrenvollen Auftrag, das über die Anerkennung des PrinzenOtto abgefaßte Decret, zugleich mit Dankadressen an die Könige von Baiern undvon Griechenland, mit nach München zu nehmen. (Die beiden Schreiben anHofrath Thiersch finden sich:Allgemeine Zeitung", 1833, außerord. B Nr. 431u. 433; die Adressen an König Ludwig und König Otto, daselbst Nr. 370 B.)Kurz darauf verordnete die Regierung eine auf den 33. Aug. fallende Festfeier zurVerherrlichung der Anerkennung des Königs Otto, welche wenigstens zu Naupliamit vieler Heiterkeit begangen wurde, zumal da auch der grade angelangte Courrierdes Königs von Baiern, Hauptmann Trentini, daran theil nehmen konnte.Einige Tage spater, am 30. Aug, ward zu Nauplia eine von der Conferenz zuLondon an die Hellenen gerichtete Proklamation bekannt gemacht, welche die bal-dige Erfüllung der im Vertrage vom 7. Mai ausgesprochenen Verheißungen ver-bürgte und alle getreuen Unterthanen vorlausig auffoderte, aus Dankbarkeit gegendie vermittelnden Machte den neuen Souverain bei der Begründung einer neuenConstitution und der Herstellung von Ruhe und Ordnung willig und kräftig zu un-terstützen. (Allgemeine Zeitung", 1833, Nr. 394 B.)

Unter solchen Umstanden glaubte man allgemein nach der Anerkennung desKönigs Otto einer ruhigen Entwickelung der eingeleiteten Verhaltnisse entgegenzu-gehen, als es zwischen dem Senat und dem Nationalcongreß abermals zu Handelnkam, welche jene Erwartungen auf das Empfindlichste täuschten. Noch vor derAnerkennung des Königs Otto nämlich hatte die Nationalversammlung den Be-schluß gefaßt, den Senat aufzulösen, und zugleich in einer Proclamation an dieHellenen erklart, sie werde sich sowol mit der Revision der frühern und der Abfas-sung einer neuen Constitution, welche den monarchischen Formen angepaßt werdenwürde, beschäftigen, als auch für eine zweckmäßige Vertheilung der Nationalgüterso Sorge tragen, daß theils die Schulden der Nation dabei berücksichtigt, theilsalle Diejenigen befriedigt werden sollten, welche sich durch ihre Dienste gerechte An-sprüche auf Entschädigung erworben hätten. Offenbar überschritt hierin die Na-tionalversammlung ihre Befugniß, zumal da sie durch Anerkennung des KönigsOtto der Regentschaft einen bestimmten Antheil an der gesetzgebenden und aus-übenden Gewalt selbst eingeräumt hatte. Zuerst erklärten sich die Residenten ineiner dem Staatssecretaic der auswärtigen Angelegenheiten überreichten Note vom10. Aug. mit Heftigkeit gegen dieses Verfahren und verlangten, indem sie über-haupt auf die Unzweckmäßigkeit der Berufung des Nationalcongresses unter dengegenwärtigen Umständen aufmerksam machten: 1) daß die provisorische Regie-rung, sowie sie bestand, bis zur Ankunft der Regentschast, in ihrer Gesammtheitfortzuverbleiben habe; 3) daß während dieser Zwischenzeit keine Veräußerung vonNationalgütern vorgenommen und überhaupt nichts ausgeführt werden solle,was dem neuen Staate finanzielle Schwierigkeiten bereiten könne; 3) daß ohne dieMitwirkung der königlichen Autorität weder , eine permanente Verfassung noch