Druckschrift 
Dritter Band (1833) M bis R
Entstehung
Seite
365
Einzelbild herunterladen
 

Östreich

365

Parma und im Kirchenstaate ausbrach. (S. Italien in den Jahren

1831 und 1832.) Je mehr die französische Regierung bei der Unsicherheitdes innern Friedens die Besorgniß verrieth, durch einen Krieg Alles auf das Spielzu setzen, desto entschiedener erklarte Ostreich, den Grundsatz der Nichteinmischungverwerfend, den Entschuß, seinen Verträgen mit den italienischen Staaten gemäßdie Aufstände überall auf der Halbinsel mit Waffengewalt zu unterdrücken. ImMärz 1831 rückte ein wohl gerüstetes Heer in Italien vor, unterwarf schnellParma, Modena, Bologna, und als der Aufstand scheinbar gestillt war, zog essich im Jul. nach der Lombardei zurück, und blieb beobachtend an der Grenzestehen.

Nach dem Ausbruche des Aufstandes in Polen und des Kampfes gegen Ruß-land, begnügte sich Ostreich, durch die in Galizien zusammengezogenen Heerab-theilungen die Grenze zu bewachen und unruhigen Bewegungen im Lande vorzubeu-gen. Schon im Oct. 1830 war es verboten worden, Waffen aller Art, wozu manspäter außer Piken auch Sensen zählte, und Pferde nach Polen auszuführen. DieGalizier, die nach Polen ausgewandert waren, um an dem Kampfe ihrer Stamm-genossen Theil zu nehmen, wurden im Dec. 1830 und im Febr. 1831 durch öf-fentliche Bekanntmachungen zur Rückkehr aufgefodert, und gegen die Ungehor-samen ward ein gerichtliches Verfahren eingeleitet. Die östreichische Regierungverkündete den Grundsatz strenger Neutralität zwischen den beiden kriegführendenParteien, und schien ihm um so mehr treu bleiben zu wollen, je entschiedener sichdie öffentliche Meinung gegen Rußland und besonders in Ungarn für die Polen er-klarte. Als aber mitten im blutigen Kampfe der General Dwerni cki (s. d.), vonden Russen gedrängt, auf östreichischen Boden überging, ward sein Heerhaufenentwaffnet und nach Ungarn geschickt, er selber unter Aufsicht in Ostreich zurück-gehalten, die russische Heerabtheilung aber, welche gleichfalls und zwar früher alsdie Polen die östreichische Grenze überschritten hatte, wurde wieder auf denKampfplatz entlassen, und erhielt die den Polen genommenen Waffen. War diesmit dem Grundsatz der Neutralität um so weniger vereinbar, je nachteiliger jenesEreigniß auf die Kriegsunternehmungen der Polen wirkte, so wurde dagegen frei-lich die von dem russischen General Rüdiger verlangte Auslieferung der auf dasöstreichische Gebiet geflüchteten Überreste des polnischen Heers verweigert. Baldnach dem Falle von Warschau wurde den ausgewanderten Galiziern, denIrre-geleiteten", welche den frühern Auffoderungen nicht gefolgt waren, Begnadigungzugesichert, wenn sie innerhalb eines Monats zurückkehrten, nur mußten sie einenbestimmten Aufenthaltsort wählen, den sie während der nächsten zwei Jahre ohneErlaubniß der Behörde nicht verlassen sollten. Jedes weitere Strafverfahren ge-gen die Rückkehrenden sollte eingestellt und das bereits eingezogene Vermögen ihnenzurückgegeben werden. Die Überreste des polnischen Heers durften einstweilenihren Aufenthalt in Ostreich nehmen, nur Italien und Ungarn wurde ihnen ver-schlossen und die polnischen Offiziere rühmten die großmüthige Behandlung, die siein Ostreich erhalten hatten. Bald nach der Unterdrückung des Aufstandes in Polen trat Ostreich mit Preußen und Rußland in Unterhandlungen über die Verhaltnisse der sogenannten freien Stadt Krakau, deren Verfassung 1832 von ihren/,hohen Beschützern" verschiedene Veränderungen annehmen mußte.

Das Ende jenes Kampfes erleichterte es auch der östreichischen Politik, ihreThätigkeit auf andere Punkte zu wenden, wo die Stimmung der Völker aufgeregtwar, und vorzüglich Italien und Deutschland ins Auge zu fassen. Die Schritteder päpstlichen Regierung nach dem Aufbruch der östreichischen Kciegsvölker warenlo wenig geeignet, die Gährung in den Legationen zu beruhigen, daß im Jan.

1832 neue Bewegungen ausbrachen, worauf eine östreichische Heerabtheilungwieder über die Grenze vorrückte, um den Aufstand zu dämpfen, den die getäusch-