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Dritter Band (1833) M bis R
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360
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360 Ostindisch-chinesischer Handel und oftindische Compagnie

tischen Handelsseemacht gehören, aber nicht als Kriegsschisse ausgerüstet werdenkönnen, brauchen zu der Reise nach dem Abendlande zwei Jahre, wahrend diekleinern Schisse der Vereinigten Staaten, deren Handel in neuern Zeiten denVerkehr der Compagnie immer mehr beschrankt hat, ihre Reise in einem Jahrezurücklegen.

War der Handel aus Indien und nach Indien seit einer langen Reihe vonJahren für die ostindische Compagnie mit Verlust verbunden, so machte nur derHandel mit China, als einzelnes Moment betrachtet, bis auf die Störungen, dieer in neuern Zeiten erfuhr, eine Ausnahme. Bei der Erneuerung des Freibriefsder Compagnie behielt sie mit dem Monopol dieses Handels zugleich den Allein-handel mit Siam, Cochinchina, Tunkin, Corea, der östlichen Tatarei, Japanund den Philippinen, da dieser ohne den Chinahandel nicht erfolgreich geführtwerden kann. Die Lander, welche durch dieses Vorrecht der Compagnie den übri-gen Briten verschlossen waren, besitzen einen Überfluß der kostbarsten Erzeugnisse,haben eine Bevölkerung, die den dritten Theil der Erdbewohner bildet, und un-ermeßlich ausgedehnte Küsten. Hat die ostindische Compagnie den Handel mitdiesen Ländern in dem Umfange und mit demselben Vortheile geführt, wie ihnPrivatkaufleute treiben würden? Hat sie den Thee und andere Einfuhrartikel sowohlfeil verkauft, als der freie Handel diese Waaren liefern würde? Diese Fragenerhoben sich in unsern Tagen immer lauter in England und wurden immer entschie-dener verneint. Es sprach schon dieVermuthung gegen die Compagnie, daß sie, wiealle Monopolisten, ihre Preise auf das Höchste steigern und bei dem Verkauf desThees durch ihre Auctionen in London großen Gewinn ziehen würde. Im Laufedes letzten Jahrzehends betrug die jahrliche Theeeinsuhr 30,000,000 Pfund, wo-von ungefähr 27,000,000 in Großbritannien verkauft wurden, und der Überrestin die amerikanischen Colonien ging. *) Die wiederholten Beschwerden der briti-schen Kaufleute über das ostindische Monopol und der allgemeine Verfall des Han-dels der Compagnie veranlaßten die britische Regierung 1829, ihren Consuln aufden vornehmsten Handelsplatzen den Auftrag zu geben, Proben der verschiedenenim Handel vorkommenden Theearten nebst den Preisangaben nach London zuschicken. Das Ergebniß der angestellten Untersuchung war, daß alle Theearten,mit Ausnahme des Pecco, nach den Compagniepreisen von 182829 theurerwaren als in Hamburg, und der Unterschied betrug von 10 Pence bis zu 3 Schil-lingen auf das Pfund, bei einigen Arten beinahe das Doppelte der HamburgerPreise. Der gesammte Überschuß, den die Compagnie bei dem Theeverkaufe1828 29 über die Hamburger Preise bezogen hatte, belief sich auf 1,832,356Pfund Sterling. Haben die Holländer die Preise der indischen Gewürze einstdurch gewaltsame Maßregeln gesteigert, so konnte dies für die Gesammtheit nichtso nachtheilig sein als die Steigerung der Theepreise für England, wo der Theenothwendiges Lebensbedürfniß und zwar jetzt weit mehr in den untern und mittlemClassen als in den höhern geworden ist. Die von der Regierung veranlaßten Untersu-chungen widerlegten auch die Angabe der Compagnie, daß ihr Thee, da ihr die Aus-wahl in Kanton zustehe, besser sei, als die in Neuyork und Hamburg verkaufteWaare,und es ergab sich, daß in Hamburg der gewöhnliche Thee fast ebenso gut als derCompagniethee war, die meisten feinem Arcen (Twankay, Hyson) aber Vorzügehatten. Nach einem 1745 erlassenen Gesetz sollte die Regierung ermächtigt sein,Privatkaufleulen die Einfuhr von Thee aus europäischen Hafen zu erlauben, wenndie Compagnie den Markt nicht hinlänglich versorgte, und ihre Preiseden festländi-schen nicht gleich standen; ein Gesetz von 1784 aber verordnete, ohne das frühereaufzuheben, daß jahrlich wenigstens viermal eine Theeversteigerung von der Com-

Den elften Thee brachte die ältere ostindische Compagnie 1654 nach Ergland,zwei Pfund und zwei Unzen als Geschenk für den König.