354 Ostindisch-chinesischer Handel und ostindische Compagnie
zeuge, ist es in wohlhabenden Familien Sitte, den Armen Almosen zu geben.Dann sind die Straßen 10 — 20 Stunden weit nach allen Richtungen mit Bett-lern bedeckt, die bei ihrer Ankunft am Orte der Spende in einen eingefriedigtenRaum zusammengedrängt werden, damit Niemand eine doppelte Gabe erlange,und es wird darauf Jeder einzeln herausgelassen und hinweggejagt, sobald er seinAlmosen erhalten hat. Im Innern von Bengalen leben viele Menschen vom Fisch-fang in Graben und Bachen, und wahrend die Manner den ganzen Tag damit be-schäftigt sind, ziehen ihre Weiber durch das Land, den Ertrag zu verkaufen. Selbstdieses dürftige Gewerbe entging nicht dem spürenden Auge der Negierung und siemachte noch 1819 einen Versuch es zu besteuern, der aber als erfolglos wiederaufgegeben wurde. *)
Bei der großen Verschiedenheit der bestehenden Einrichtungen in den Pro-vinzen haben einige Kenner der indischen Verhältnisse, z. B. Malcolm, sich gegendie Gleichförmigkeit des Finanzsystems und der Rechtspflege erklart, wiewol da-gegen eingewendet worden ist, daß unter der mohammedanischen Regierung weitmehr Einheit der Verwaltung geherrscht habe als unter der ostindischen Compag-nie. Die Anstellung von Eingeborenen in höhere Verwaltungstellen als ihnenjetzt offen stehen, ist schon lange von Männern empfohlen worden, die selbstin dem Dienste der Compagnie gestanden, wie namentlich von Malcolm, der beiallem freimüthigen Tadel doch die Interessen der Compagnie verficht. Die bri-tische Herrschaft folgte auf einen militairischen Despotismus. Das Leben undEigenthum der Einwohner wurde gesichert, so viel es mit den monopolistischenHandclsinteressen der Gebieter vereinbar war, und die Rechtspflege geordnet, aberso groß dieser Gewinn war, den das Volk oft mehr den persönlichen Gesinnungenwackerer Männer als den Verwaltungsgrundsätzen der Compagnie verdankte, sofehlte es doch dem Eingeborenen an jedem Sporn zu würdiger Thätigkeit; er istherabgewürdigt, er fühlt seinen gedrückten Auftand und fühlt auch, daß er An-sprüche hat. Wäre der Weg zum Wetteifer ihm geöffnet, so würde das Volk sicherheben, dessen Bildsamkeit unbefangene Beobachter bezeugen. Vorzüglich hatteMalcolm dieses Ziel im Auge, und führte in Malwa ein System ein, das aus demGemeinderechte der Hindu ruht. Die Rechtspflege wird dort von Jndiern durchschiedsrichterlichen Ausspruch, das Puntschajet, unter dem Vorsitze erblicher Rich-ter verwaltet. Diese Anstalt, die auf den Grundsatz der Geschworenengerichte ge-baut ist, hat man als die Grundlage einer verbesserten Rechtspflege in Indienempfohlen. Als das dringendste Bedürfniß aber ist schon längst eine Durchsicht derbestehenden Gesetze, die Ausarbeitung eines fast ganz neuen Gesetzbuchs anerkanntworden, die bei den vorhandenen volkthümlichen Elementen nicht schwierig seinwürde. Für die Volkserziehung ist lange noch nicht geschehen, was hätte gewirktwerden können. Die Briten sind noch immer Fremdlinge auf dem fremden Bo-den und haben die Wohlthaten der Civilisation unter ihren neuen Landesgenosscnfast gar nicht verbreitet. Hat man es doch deutlich genug gesagt, daß ihre Herr-schaft auf die Herabwürdigung der Eingeborenen sich gründet, oder mit andernWorten, daß das Gebäude ihrer Herrschaft stürzen muß, wenn das Volk zu höhe-rer Bildung gelangt. Die Wortführer der Compagnie rühmten, sie habe die Ver-breitung des Christenthums nicht begünstigt, und der wackere Malcolm ließ sichvon seiner Parteisucht zu dem Wunsche verleiten, es möchte den Geistlichen ver- !boten werden, das Christenthum zu verkündigen; ja es bestand eine Verordnung,welche die zum Christenthum übergegangenen Jndier von öffentlichen Ämternausschloß. Wie lange hat die Compagnie einen grausamenAberglauben fortdauernlassen, unter dem sophistischen Verwände, daß Schutz des einheimischen Glaubens
*) S. kcllectionz on t!>e present, state c»f b>ili«b Iuä:a" «.London lL29).