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Dritter Band (1833) M bis R
Entstehung
Seite
346
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vierter Deputirter in die dänische Kanzlei oder das Justizcollegium ein, und istjetzt zweiter Deputirter desselben und Generalprocurator. Seine amtliche Bahnist nicht weniger ausgezeichnet als die schriftstellerische. Vorzüglich von demZeitpunkte an, wo er Kanzleideputirter ward, hat er auf mehre der wichtigstenStaatsangelegenheiten bedeutenden und wohlthätigen Einfluß gehabt und stetsden edeln, gesetzliche Freiheit liebenden Charakter behauptet, der, nebst seinen sel-tenen Ansichten und Geisiesgaben ihm das Wohlwollen des Königs und der Mit-bürger in sehr hohem Grade verschafft und erhalten hat. Als Generalprocuratorbesorgt er seit 1825 die Redaction aller wichtigen Verordnungen. DieCollegial-zeitung" (Collegial-Tidenden") gewann erst, nachdem er an der Redaction dersel-ben seit 1815 theil nahm, ihre eigentliche Bedeutung und Wichtigkeit. Diesetreffliche Zeitung enthalt nicht nur alle von den höhern Regierungsbehörden aus-gehenden Verordnungen und Verfügungen, sondern theilt auch, seit O. die Redac-tion besorgt, bei allen wichtigern Verordnungen und Verfügungen die Gründe unddie vorausgegangenen Verhandlungen raisonnirend mit. Auch lange nachdemO. sich mit gewohntem Eifer so vielen und bedeutenden Amtsgeschäften widmete,unterhielt er eine umfassende schriftstellerische Wirksamkeit, und erst in den letztenJahren hat er dieselbe auf die Vollendung einiger früher angefangenen Werke undauf die Herausgabe derCollegialzeitung" beschrankt. Seine zahlreichen Abhand-lungen über die Grundbegriffe der Rechtswissenschaft, oder über ganze umfassendePartien derselben, über einzelne abgesonderte Theile, über Gegenstande, die bis-her der Aufmerksamkeit der Rechtsgelehrten ganz entgangen waren, können hiernicht genannt werden. Auch mehre wichtige Gegenstande aus der eigentlichen Phi-losophie und der Staatsökonomie hat er abgehandelt. In seinen juristischen Zeit-schriften, die er unter verschiedenen Titeln von 1802 .30 herausgab, besondersin seinerEunomia, eller Sämling af Afhandlinger, henhörende til Moralphiloso-phien, Statsphilosophien og den dansk-norske Lovkyndighed" (4 Bde., 181522),auch in einigen andern dänischen periodischen Schriften, sowie in den in deutscherSprache erschienenen, aber auch dänisch herausgegebenenAbhandlungen aus demGebiete der Moral- und Gesetzgebungsphilosophie" (3 Bde., Kopenhagen 1813 96), finden sich die meisten jener Arbeiten, wovon die deutschen zum Theil Un-tersuchungen über verschiedene Gesetzgebungen des Auslandes betreffen. Nament-lich handelt er darin auch über den Entwurf eines Criminalcodex für Baiern, eineAbhandlung, die ihm einen heftigen Streit mit dem Verfasser desselben zuzog.Seine Schrift:Over Sammenhaengen mellem Dyds-og Retslaerens Princip"gab er 1798 in zwei Banden heraus. Die vielen Anfeindungen, welche die Ver-ordnung vom 97. Sept. 1799 wegen der Preßfreiheit erfuhr, veranlaßte ihn1891 eine eigne Untersuchung und Beurtheilung der Grundsatze dieser Verord-nung zu schreiben. Er gab 1809 heraus:Systematisk Udvikling af Begrebet omTyverie w." (Systematische Entwickelung des Begriffs des Diebstahls und die ju-ridischen Folgen dieses Verbrechens), schrieb 1815 eine treffliche Schrift über die1813 eingetretenen Veränderungen im Geldwesen, und 1821 erschien seinHand-buch der danischen und norwegischen Rechtswissenschaft" in mehren Banden, dasnebst seinen übrigen Werken in diesem Fache die Grundlage des Studiums dervaterländischen Rechtskunde in Dänemark sowie in Norwegen bildet. (4)

O ertel (Eucharius Ferdinand Christian), Professor zu Ansbach, geborenam 13. Mai .1765 zu Steinberg im Obermainkreise, wo sein Vater Pfarrer war.Nachdem er auf der ehemaligen Fürstenschule zu Neustadt an der Aisch seine Vor-bildung erhalten hatte, widmete er sich in Erlangen dem Studium der Philologieund Theologie, während er zugleich medicinische Vorlesungen besuchte, und ist seit1803 als Professor der Philologie und Geschichte an dem Gymnasium zu Ansbachangestellt. Von seiner schriftstellerischen Thätigkeit in seinen Berufsstudien gab er