326 Öffentlichkeit
Sitzungen in'Gefahr, immer dürstiger und mangelhafter und endlich so magerzu werden, daß dem Zwecke von keiner Seite mehr entsprochen wird, wie diegedruckten Verhandlungen mancher Lander beweisen. Die Öffentlichkeit derSitzungen ist auch selbst für die Mitglieder der Standeversammlungen ein starkerSporn, ihre Abstimmungen in Form und Inhalt so einzurichten, daß sie dem Ver-trauen der Wahlenden zu den Gewahlten entsprechen. Aus der andern Seite wirdsich freilich auch nicht verkennen lassen, daß bei Öffentlichkeit der Sitzungen mancheRede gehalten werden wird, welche weniger auf Uberzeugung durch Gründe alsauf den Beifall des zuhörenden Volkes berechnet ist, und daß diese Öffentlichkeitalso Demjenigen, welcher es nicht verschmäht, dem Volke zu schmeicheln, seineVorurtheile zu benutzen, seine Leidenschaften aufzuregen, eine gefahrliche Waffe indie Hand gibt. Sie ist eine Veranlassung mehr, die Sachen auf die Spitze zutreiben und die Spaltungen zwischen der Regierung und den Standen zu vermeh-ren. Indessen ist auch dagegen wieder zu sagen, daß ein solcher Misbrauch eineran sich heilsamen Einrichtung diese nicht verwerflich macht, indem auch das Mittelnahe bei der Hand wäre, auf Entfernung der Zuhörer anzutragen, wovon jedochauch im englischen Parlamente nur sehr selten Gebrauch gemacht wird. GroßeStaaten mit constitutionnellen Einrichtungen können die Öffentlichkeit der Sitzun-gen gar nicht mehr umgehen, nur Napoleon hatte es durch seinen militairischenDespotismus erreicht, die Discussionen ganz in den Staatsrath und einige Com-missi'onen des gesetzgebenden Körpers zu verlegen, und nicht nur die Öffentlichkeit,sondern im Grunde die Repräsentativverfassung selbst zu unterdrücken, indem er siemit seiner Persönlichkeit vereinigte und beinahe mit klaren Worten sagte: vs-tioll c'est moi". Denn den Mitgliedern des gesetzgebenden Körpers sprach er die Ei-genschaft ab, Repräsentanten des Volkes zu sein, und erklarte sich selbst für den ober-sten Repräsentanten; erst nach ihm komme der Senat, die Minister, der Staatsratsund dann erst das (^orps lexislutif. Der Senat discutirte aber im Geheimen; dnStaatsrath ebenso; der gesetzgebende Körper discutirte gar nicht, sondern votirte blosauf die Vorträge der Staatsräthe und Tribunen. Anfangs war zwar das Tribunatzu Discussionen bestimmt und seine Sitzungen waren öffentlich; bekanntlich aberführte selbst diese sehr beschränkte Erörterung und die sehr gemäßigte Opposition,welche sich dabei zeigte, zuerst die Verminderung des Tr-.bunats von IVO Mitglie-dern auf 5V (Senats-Consult vom 10. Therm. X) und sodann die gänzliche Aus-hebung desselben (Senats-Cons. vom 19. März 1807) herbei. Es wurden dafür indem Gesetzgebungsrathe (OorpZ Isgislmif) drei Commissi'onen, jede von sieben Mit-gliedern für bürgerliche und Criminalgesetzgebung, für innere Verwaltung und fürdie Finanzen gebildet, welche mit den Sectionen des Staatsraths zusammentraten,um die vom Staatsrath ausgegangenen Gesetzentwürfe zu erörtern. Dies geschahim Geheimen. Die öffentliche Verhandlung deschränkte sich darauf, daß im Gesetz-bungsrathe zuerst der Referent des Staatsraths die Motive eines Gesetzvorschlagsentwickelte und hierauf die Mitglieder der Commission das Recht hatten, ihre ab-weichenden Meinungen auch auseinander zu setzen Auch dazu ließ es Napoleon nichtleicht kommen, sondern lieber einen Gesetzentwurf ganz zurücknehmen. Die Ver-fassungsurkunde Ludwig XVIIl. stellte die öffentlichen Sitzungen der Deputirten-kammer und die völlig freie Discussi'on in derselben wieder her, nur die Sitzungender Pairskammer sollten, man sieht nicht ab aus welchem Grunde, stets geheim sein.Eine Folge davon war, daß das Ansehen der Pairskammer stets viel geringer warals das der zweiten Kammer, wiewol dazu auch noch andere Umstände mitgewirkthaben. Denn man bemerkt nicht, daß nach den Veränderungen von 1830, wo-durch auch die Sitzungen der Pairskammer öffentlich geworden sind, das Ansehenderselben so zugenommen habe, als man erwartete. (S. Pairie.) In England sinddie Verhandlungen des Parlaments dem Gesetz nach nicht öffentlich, und es ist ge-