324 Öffentlichkeit
thume Hessen durch die Zollvereinigung mit Preußen zugewachsen seien, widmet erder Stadt Offenbach nur die kurze Bemerkung, daß durch die, lediglich in Folge derZollvereinigung entstandene Belebung des Handelsverkehrs, durch die große Aus-dehnung des Speditionsgeschäfts und durch die Aufregung der allgemeinen Thätig-keit für die Zwecke des Handels sowol als der Produktion und der Fabrikation die-selbe große Vortheile erlangt habe. Aber der Complex der in Ossenbach Kaufendenund Verkaufenden und ihr Vortheil wäre ja noch weit wichtiger gewesen. Genug,es verlautete nichts davon; doch hat man nicht grade deshalb Grund zu der An-nahme, die Resultate der ossenbacher Messe hätten sich verschlechtert, vielmehr mö-gen sie mit kleinen Veränderungen im Allgemeinen sich gleich geblieben, vielleichtsogar noch besser geworden sein. Es läßt sich dessenungeachtet nicht verkennen, daßden ossenbacher Messen ein gewisses bescheidenes Ziel von Oben gesteckt ist, da zuGunsten der preußischen Städte Frankfurt a. d. O. und Naumburg für die auslän-dischen Meßgüter hinsichtlich der Rabbatverhaltnisse besondere Einrichtungen statt-finden. Folge davon ist, daß die Verkäufer aus dem Ausland (d, h. die nicht zumZollverband gehörigen Staaten) lieber in den genannten beiden Städten verkaufenals in Offenbach, und daß der Preis für die Käufer dort ebenfalls annehmlicher ist.Dies ins Auge gefaßt, kann der Vortheil Ossenbachs bei erweitertem preußisch-hessi-schen Zollverbande sich nur vermehren; so lange nämlich, als man nicht noch an-dere Meßstadte für die Vereinsstaaten schafft. Überhaupt ist das Schicksal derossenbacher Messen sehr von den weitern Schicksalen Deutschlands und besondersdes deutschen Handels abhangig. Bei größerer Einigung werden sie (dies ist daswahrscheinlichere Prognostiken) ziemlich bald an Bedeutung verlieren, namentlichwenn Frankfurt vollständig wieder mit ihnen concurriren kann. Ihre Blüte istnur eine künstliche, eine gemachte, und dabei droht allen Messen mehr oder min-der der Ruin. (16)
.Öffentlichkeit. In Allem, was den Staat, die allgemeinen Interessmdes Volkes betrifft, ist die Öffentlichkeit eine unerläßliche Bedingung der Gesund-heit des Staatslebens, und es gibt außerordentlich wenig Fälle und Verhältnisse,in welchen es nöthig oder nützlich wäre, das Handeln der Regierung mit demSchleier des Geheimnisses zu bedecken. Selbst in sehr vielen Fallen, wo manmeint, es könne nur durch das strengste Geheimhalten der Zweck erreicht werden,ist entweder der Zweck selbst ein solcher, dem man gar nicht nachstreben sollte, einVortheil auf Kosten der Gerechtigkeit, oder das Geheimhalten ist nur darum noch-wendig, weil ein an sich gerechter Zweck auf ungraden Wegen verfolgt werden muß.Man halt viele Dinge geheim, blos aus einem ungerechten Mistrauen gegen dasVolk und gegen die Staatsbeamten, z. B. die Referenten und die Abstimmungenin einem Gerichtshofe, damit keine Bestechungen stattfinden oder wenigstens Ver-suche dazu gemacht werden. Grade aber das öffentliche Abstimmen, wie es in Eng-land stattfindet, ist das allersicherste Gegenmittel gegen Bestechung, und wenn dieRichter zu der Besorgniß Grund hätten, daß ihre Abstimmungen ihnen Verfol-gungen zuziehen könnten, so wäre das ein Beweis von einem sehr krankhaften Zu-stande des Staats, welchen man auf das Eiligste durch die wirksamsten Mittel;»verbessern suchen müßte. Das Zutrauen des Volkes zu der Regierung und zu ein-zelnen Einrichtungen und Handlungen wird durch nichts mehr befestigt, als durchden Glauben an die Wahrhaftigkeit der Negierung; dagegen werden große Un-fälle, kritische Zustände der Finanzen und Ähnliches um so gefährlicher, je mebrman das Dasein und den Umfang des Übels zu verheimlichen sucht, das Volk haltsie dann immer für noch größer als sie sind, und ist, wenn es einmal daran ge-wöhnt ist, daß man ihm die Wahrheit vorenthalte, für keine Belehrung empfäng-lich. Der Zauber vollkommener Öffentlichkeit hingegen ist so groß, daß durch sieallein große Wunden unschädlich gemacht werden, und es war ein richtiger Takt