322 Offenbacher Messe
in der ossicietten Bekanntmachung der hessischen Zolldirection vom 9. Febr. 1839ganz übereinstimmend niit den eben entwickelten Umständen genannt: „einen erleich:tcrten Umsatz in den Erzeugnissen der Fabrikation und des Kunstfleißes der Landedes Zollverbandes den beiderseitigen Unterthanen zu gewähren und die Ge-sammtmasse der hessischen und preußischen Fabrikate, unter vortheilhafternVerhältnissen für den Kaufer und Verkäufer, für den In- und Ausländer zuOffenbach zum Verkaufe zu concentriren." Während der Dauer dieser Mes-sen sollte der Handelsverkehr der dieselben besuchenden, in Offenbach nichteinheimischen In- und Auslander von aller Gewerbsteuer und von den inden Zunft- und Corporationsverhältnissen liegenden Beschränkungen befreitsein. Bei dem Meßverkehr zu Offenbach sollte nach der Übereinkunft zwischenKäufern und Verkäufern jedes beliebige Maß und Gewicht gelten. Um aberdie eingeführten ausländischen Waaren beim Wiederausgange als dieselben erken-nen zu können und sie zollfrei zurückbringen zu lassen, traf man geeignete Maßre-geln zur Beförderung des Handelsverkehrs der Stadt Offenbach, und um dem Han-delscredit eine sichere Stütze zu gewähren, erfolgte am 4. Marz 1828 die Einfüh-rung eines Wechselrechts in Offenbach, welchem man, mit einzelnen Ausnahmen,das Wechselrecht und den Wechselproceß der Stadt Frankfurt provisorisch zuGrunde legte. Dabei wurde den Justizbehörden in Offenbach die schleunige Er-ledigung der Handelsstreitigkeiten zur Pflicht gemacht. Allerdings konnte manohne Mühe in diesen verschiedenen, stets nach Frankfurt hinblickenden Anordnun-gen, wenn nicht etwas Feindseliges, doch etwas Rivalisirendes wahrnehmen, undwirklich wurde auch damals in diesem Sinne die Sache öffentlich in Zeitun-gen und Druckschriften besprochen. Aber die Gründung der offenbacher Messewar an sich nichts Feindseliges gegen Frankfurt, sondern sie ging nur aus dmgetrennten Zollverhältnissen Deutschlands überhaupt nothwendig hervor und mareine Folge der Annäherung zwischen Preußen und Hessen. Wirklich, war manauch, und mit Erfolg, demüht, den Streit und sogar theilweise das Interesse aus-zugleichen. Frankfurt war und blieb die Stadt großer Capitalien und langverjähr-ten Besitzes, und will fortwährend die Vortheile des Vertriebs englischer und fran-zösischer Waaren genießen. Dabei hat es durch Commissionslager in Offenbachdoch auch einen Theil des Verkehrs in seinen Markt gezogen, und außerdem wurdevon den betreffenden Regierungen, besonders durch Vermittlung der Thurn undTaxischen Poftadministration in Frankfurt am Main, alle Mühe aufgewendet,sowol für Personen als Briefe und Waaren eine häusige, schnelle und wohlfeileVerbindung zwischen den beiden Meßplätzen herzustellen.
Die erste Messe wurde in Ossenbach Ostern 1829 gehalten. Die un-mittelbaren Meßzufuhren deliefen sich auf 12,999 und der Verkauf auf 19,lMCentner. Die Zahl der Verkäufer war auf 239 gestiegen: 99 aus Hessen,95 aus Preußen und etwa 45 aus Frankfurt und den, übrigen Ausland. DieHauplzweige des Verkehrs bestanden aus Leder und wollenen Tüchern. Von loh-garem Leder waren aus den westlichen Theilen der preußischen Monarchie 339s)Centner, aus den östlichen 159 Centner, aus Rheinhessen 459 Centner, ObenHessen 379 Centner, Starkenburg 799 Centner, im Ganzen also ungefähr 5999Centner eingebracht worden. Verkauft wurden davon 4437 Centner. Die Ein-lage von samischzarem Leder hatte 399 Centner, wovon aus dem Großherzog-thume Hessen 159 Centner, der Verkauf 179 Centner betragen. An wollenenTüchern waren 2599 Centner eingebracht, 1799 Centner verkauft worden. Hierthaten die feinern Qualitäten des westlichen und östlichen Preußens allerdingsdem Vertriebe des hessischen gräbern Fabrikats einigen Abbruch. Guten Absatzfanden englische Waaren, meist von Frankfurt a. d. O. übergebracht; desgleichenSchweizerwaaren, preußische Kattune und Modewaaren, schlefische leinene und