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Dritter Band (1833) M bis R
Entstehung
Seite
283
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Nikolaus I. (Kaiser von Rußland) 283

den Großfürsten N. als Kaiser anerkannte. So erzahlt das von Nikolaus I. amDec. l825 erlassene Manifest, mit welchem er dieVerzichtleistung seines Bru-ders und Alexander's Thronfolgeverordnung bekannt machte, ihm und seinem erst-^ geborenen Sohne Huldigung zu leisten befahl und den Todestag Alexander's als^ Anfang seiner Regierung bestimmte.

In der Darstellung dieser Ereignisse, wie sie in den öffentlichen Bekanntma-chungen hervortreten, bleiben manche Dunkelheiten, auf welche die spatern Be-gebenheiten einiges Licht werfen. Seit einer Reihe von Iahren gab es weit ver-^ .Zeigte geheime Verbindungen in Rußland, welchen nicht nur viele Offiziere, son-vcrn auch einige Glieder der vornehmsten Familien des Reichs angehörten, unddie Anfange der Umwälzungsentwürfe, die sie hegten, scheinen bis in die Zeitdes Ausenthalts der russischen Heere in Frankreich hinaufzugehen. In den letz-^ Regierungsjahren Alexander's hatte sich die unzufriedene Partei um so mehr^tzu sein, verstärkt, je lauter der Volkswunsch für die Unterstützung der Griechen gegenPrin- die Türken sprach und Rußlands Politik als antinalional tadelte. Die öffentliche"SdaShiiv Meinung war zu gleicher Zeit günstiger für den Großfürsten Konstantin gestimmt^ ÄhM worden, und er hatte bei Alexander's Tode eine bedeutende Partei, die in seinenNeigungen eine Aussicht für die Erfüllung ihrer Kriegswünfche fand. Auf diesePartei mochten die geheimen Verbindungen rechnen, als unerwartete Ereignisseden lange vorbereiteten und wohl angelegten Aufstand zum übereilten AusbruchAm 26. Dec. 1825 weigerten sich mehre Abtheilungen der Garde, demKaisir N. zu huldigen, und auf den, dem Großfürsten Konstantin geleisteten Eidsich berufend, wollten sie nur ihn als Herrscher anerkennen. Sie zogen mit Auf->ii>ie stich ruhrgeschrei gegen den Senatspalast und der Haufen schwoll so drohend an, daßh iiusse« der Kampf der treuen Regimenter der Besatzung gegen den hartnackigen Wider-g.mKn. stand erst am Abend entschieden ward, als der Kaiser Geschütz und Reiterei an-rücken ließ. Er zeigte, an der Spitze der Garde, mitten unter den Aufrührernund von Gefahren bedroht, einen Much und eine Besonnenheit, die viel zur Un-terdrückung des Aufstandcs beitrugen. Am folgenden Tage, als die Ruhe voll-r- kommen hergestellt war, hielt der Kaiser Musterung über sammtliche Truppen undMmAuz, dankte ihnen für ihren Eifer und ihre Treue. Ähnliche aufrührische Bewegungenazßrzillh unter den Truppen in Kiew wurden gleichfalls unterdrückt. Diese Ereignisse hal-tender Regierung die Faden der Verschwörung in die Hände gegeben, und derKaiser ernannte eine besondere Untersuchungscommission, die im Jun. 1826 einenBericht erstattete, nach welchem ein durch ganz Rußland verbreiteter Bund bestän-de« W» den hatte, dessen Absicht Umsturz der Verfassung und Ermordung der kaiserlichentimM Emilie gewesen war. Es wurde darauf ein aus den drei ersten Behörden, dem.MB Reichsrache, dem Senat und der Synode gebildetes Gericht zur Fällung des End-Shells niedergesetzt. Einige wurden hingerichtet, Viele zu Zwangsarbeiten in dieD Bergwerke und Ansie

Ansiedelungen Sibiriens geschickt, Mitwisser der Verschwörungaber, die nicht am Aufruhr Theil genommen hatten, zu mildern Strafen verurlheilt.

Die Untersuchungen gegen die Verschworenen hatten so viele Gebrechen dermnern Verwaltung zu des Kaisers Kenntniß gebracht, baß er, kaum auf dem^ Throne befestigt, mit jugendlichem Eifer die Verbesserung der drückendsten Übelbegann. Der geschichtlichen Übersicht, die der Artikel Nußland geben wird, mußes vorbehalten bleiben, im Zusammenhange zu zeigen, was unter der neuen Ne-uerung gewirkt worden ist, wir können in dieser biographischen Skizze nur Andeu-gxb^. Die Aufmerksamkeit des Kaisers wendete sich zunächst dem vielfachzerrütteten Finanzwesen und es wurden sowol in dec Hoshaltung als im Staats-Bl' Einschränkungen gemacht und strengere Aufsichtsmaßregeln gegen Ver-

Hieuderungen und Unterschleise angeordnet. Bald nach seinem RegierungsantrittW»' ^ ^'ser den schon lange begonnenen Arbeiten zur Verbesserung der Gesetz-

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