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Dritter Band (1833) M bis R
Entstehung
Seite
282
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282 Nikolaus i. (Kaiser von Rußland)

Glücks lebte, in welchem die Hauptstadt das Bild einer musterhaften Ehe sah.Von den Staatsangelegenheiten fern, beschäftigte er sich viel mit den Künsten, be-schützte, wie seine Gemahlin, das französische Theater in Petersburg gegen einefeindliche Partei, und die Musik liebend, componirte er Marsche für die unter sei-nen Befehlen stehenden Sappeur- und Pionniercorps. Dem Kriegsdienst widmeteer sich mit Eifer, doch ohne die pedantische Kleinlichkeit und Strenge seines Bru-ders Konstantin. Der Tod Alexanders, am 1. Dec. 1825, enthüllte ein Ge-heimniß, das in den innern Verhältnissen der kaiserlichen Familie seinen Grundhatte. Die Zuneigung des Kaisers gegen seinen jüngern Bruder, dessen Bildungzum Theil sein Werk war, mag den Wunsch noch mehr in ihm genährt haben, denGroßfürsten Konstantin, dessen Charakter ihm und seiner Mutter Besorgnisse er-regte und der überdies keinen gesetzmäßigen Erben hatte, zur Thronentsagung be-wegen zu können. Dieser Plan scheint bald nach der Vermählung des Großfür-sten N., dem seine Gemahlin bereits 1818 einen Sohn gebar, gereift zu sein.Konstantin, seit vielen Iahren von seiner Gemahlin, Anna Feodorowna, Prin-zessin von Koburg, getrennt, wünschte durch eine förmliche Scheidung das Hin-derniß gehoben zu sehen, welches seiner Verbindung mit einer Polin, JohannaGrudzinska, entgegenstand. Gegen Konstantin's Versprechen, einem Throne zuentsagen, der ihm nach dem Hausgesetze gebührte, scheint Alexander sich verpflich-tet zu haben, seine Mutter, die stets einen machtigen Einfluß auf ihre Familie be-hauptete, zur Einwilligung in die Vermählung des Großfürsten zu bewegen, unddie Scheidung zu verfügen, was im Apr. 1820 geschah, woraus Konstantin sichmit seiner zur Fürstin von Lowicz erhobenen Braut vermählte. Dieses Verhält-niß scheint ein Hauptgrund seiner Entsagung gewesen zu sein, wiewol die Furchtvor Ereignissen, die seine Thronbesteigung herbeiführen könnte, auch aus seinenEntschluß gewirkt haben mag. Bei seiner Anwesenheit in Petersburg, im Jan.1822, schrieb er an den Kaiser, daß er in dem Glauben, nicht die ersoderlicheFähigkeit und Kraft zum Herrschen zu besitzen, ihn bitte, das Erbfolgerecht auf denihm zunächststehenden Prinzen zu übertragen, um den Bestand des Reiches auf im-mer zu sichern. Der Kaiser rühmte in seiner Antwort den Entschluß des Großfür-sten und dessen Sorgfalt für die Erhaltung der Ruhe des Reichs, und im Aug.1823 unterzeichnete er eine Verordnung, welche Konstantin's Entsagung für gültigund unveränderlich erklarte und den Großfürsten N. zum Thronfolger bestimmte.Diese Urkunde wurde nebst Konstantin's Verzichtleistung dem dirigirenden Senat,der Synode, dem Staatsrath und der Metropolitankicche zu Moskau zur Ver-wahrung übergeben, mit der Verfügung, daß der Staatsrath nach dem Tode desKaisers vor jeder weitern Entschließung die versiegelten Schriften in einer außeror-dentlichen Sitzung eröffnen sollte. So berichtete die spätere amtliche Bekanntma-chung nach Alexanders Tode. Als die Nachricht von diesem Ereignisse am 9.Dec.1825 in Petersburg angekommen war, leistete der Großsürst N. seinem Bruder,der sich in Warschau befand, den Eid der Treue, ließ die Besatzung schwö-ren und den Casarewitsch Konstantin zum Kaiser ausrufen. Kaum aber, erzahltjene amtliche Bekanntmachung, war dies geschehen, als der Großfürst N. erfuhr,daß der Staatsrath, dem Befehle des Kaisers gemäß, die ihm zur Verwahrungübergebcnen Urkunden entsiegelt und die Erbfolgeverordnung gefunden habe. DerGroßfürst beharrte bei dem einmal gefaßten Entschlüsse, da er sich nicht für berech-tigt gehalten, eine bei Alexander's Lebzeiten ausgesprochene Thronentsagung, dienicht veröffentlicht worden sei und nicht gesetzliche Kraft erhalten habe, als unwi-derruflich zu betrachten. Die Nachricht von dem Tode des Kaisers war indeß in jWarschau zwei Tage früher als in Petersburg von Taganrog angekommen, undbereits am 8. Dec. schickte Konstantin den Großfürsten Michael mit Briefen anseine Mutter und seinen Bruder ab, worin er seine Thronentsagung bestätigte und