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Dritter Band (1833) M bis R
Entstehung
Seite
270
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270 Niederlande seit dem Zahre 1829

Abänderung mehrer Artikel erklärt, und in England ist mit der Furcht vor einemeuropäischen Kriege auch die Vorgunst für Belgien verschwunden. Frankreich wirddaher nicht allein den Stolz der Belgier unterstützen wollen, sondern zum Nachge-ben rathen. Hierüber werden die Berathungen der neu gewählten und am 7. Iun.1833 eröffneten belgischen Kammern entscheiden. Am wenigsten ist die Luxem-burger Frage (s. d.) der Entscheidung näher gerückt, weil hier die deut-schen Bundes- und die nassauischen Hausverhaltnisse mit den belgischen Interessenund mit denen des Hauses Oranien zu vermitteln sind. Der König der Nieder-lande hat sich daher sein volles Recht als Großherzog von Luxemburg vorbehalten ^und dasselbe bei mehren Gelegenheiten, z. B. bei der Verhaftnehmung des HerrnThorn (vgl. Londoner Conferenz), ausgeübt. Alle Gesetze, Verordnun-gen und administrativen Bestimmungen, die sich auf das Großherzogthum beziehen,werden fortwährend nach der Verordnung vom 9. Marz 1832, in demNemo-rml culministrntif", als dem amtlichen Journale, für die Stadt und für die an-dern Theile des Großherzogthums mit gesetzlicher Kraft bekannt gemacht, und derPräsident der Commissi'on des Generalgouvernements von Luxemburg, General-major von Gödecke, erließ noch unterm 22. Mai 1833 in Luxemburg eine Be-kanntmachung, worin er mit Bezugnahme auf frühere Verordnungen vom 11.Oct. 1830, vom 2. Nov. 1830 und vom 24. Aug. 1831 den Einwohnern desGroßherzogthums bei Gelegenheit der neuen Wahlen in Belgien in Erinnerungbrachte, daß sie daran keinen Theil nehmen, den belgischen Behörden weder irgend-wo Gehorsam noch Vorschub leisten und überhaupt in keiner Hinsicht der Sache derAbgefallenen sich anschließen sollten.

Betrachten wir jetzt den innern Zustand des Königreichs der vereinigten Nie-derlande, so erblicken wir hier, dem von Parteien zerrütteten Belgien gegenüber,einen gesunden und kräftigen, durch Bildung, Sitte und Eintracht edelgestaltetenpolitischen Körper, stark genug und zugleich verständig, um die schwere Bürde sei-ner innern Verwaltung zu tragen. In Folge des Kriegszustandes stiegen dieStaatsausgabcn im I. 1832 auf 140 Mi». Gulden, die großentheils durch An-leihen und zwar im Inlande gedeckt wurden. Für die Bedürfnisse des I. 1833haben die Generalstaaten dem Finanzminister eine neue Anleihe von 93 MillionenGulden zu 5 Procent Interessen und die Erhebung von 49,385,849 Gulden ver-mittels Grund-, Personal-, Patent-, Accise-, Einregistrirung- und andern Steuern ^an Ein-, Ausfuhr- und Durchgangszöllen, Lotterie w. bewilligt. Zu diesem Unge-heuern Bedarf tragen die überseeischen Besitzungen nur 1,200,000 und das Smi-dicat 1,812,000 Gulden bei. Der Patriotismus der Nation war aber so groß,daß der Minister die neue Anleihe als eine freiwillige mit 3l,000 Actien zu 3000Gulden unternehmen konnte. Durch diese Anstrengungen wurde es der Regierungmöglich, daß sie fortwährend, seit 1830 bis jetzt, nicht nur alle außerordentlichenAusgaben bestreiten, sondern auch die Renten der acliven *) (d. i. Interessen tra-genden) Staatsschuld, welche schon 1831 über 2?,?72,000 Gulden betrugen undjetzt auf 35 Millionen Gulden jährlich gestiegen sein können, pünktlich bezahlenkonnte. Der kleine Staat hat in derselben Zeit eine Armee von beinahe 120 ,000Mann, mit Einschluß der Schutterei, die Ende Iun. 1833, jedoch nur zur Hälfte

nig von Preußen ist des Königs der Niederlande Schwager und des Prinzen Fried'rich von den Niederlanden Schwiegervater. Auch knüpfte die Vermahlung der einzngen Tochter des Königs, der Prinzessin Mariane, wit dem Prinzen Albrecht vonPreußen, dem jüngsten Sohne des Königs, im Sept. 1830 die Bande der Verwandtschaft noch inniger.

") DerGcnealogisch-historisch-statistische Almanach für 1833" gibt den Betragder niederländischen activen Schuld im I. 1831 zu 786,556,236 Francs und die ausgeschobene (unverzinsliche) Staatsschuld zu 1,203,V83,512 Francs an.